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Damit nicht nur öffentliche Bereiche, sondern alle Flächen im Betrieb gefahrlos begangen werden können, ist die Trittsicherheit Voraussetzung. Die Rutschsicherheit, auch Rutschhemmung genannt, wird beeinträchtigt, wenn sich auf dem Boden gleitfördernde Stoffe wie etwa Wasser befinden. Dies ist in bestimmten Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen der Fall, wo mit Wasser, Öl oder Fetten gearbeitet wird. Auch Lebensmittel, Speisereste, Staub, Mehl oder Pflanzenabfälle, die arbeitsbedingt auf den Boden gelangen, können als gleitfördernde Stoffe die Rutschsicherheit beeinträchtigen.

Um für verschiedene Arbeitsbereiche die geeignete Rutschhemmung zu erreichen und die Rutschsicherheit zu steigern, sind unterschiedliche Massnahmen möglich. So lässt sich beispielsweise bei der Planung eines Neubaus die Rutschklasse von Fliesen entsprechend der vorgesehenen Nutzung auswählen. Die Rutschsicherheit lässt sich ausserdem durch verschiedene Ausstattungen wie etwa Anti-Rutschmatten nachträglich verbessern. Lesen Sie in unserem Ratgeber, welche Rutschfestigkeitsklassen es gibt und mit welchen Massnahmen Sie die Rutschhemmung für Ihren Betrieb optimieren können.

Rutschhemmung – welche Rutschfestigkeitsklassen gibt es?

Die verschiedenen Rutschfestigkeitsklassen bewerten die Rutschgefahr auf verschiedenen Untergründen. Die auch als Rutschhemmungsklassen bezeichneten Kategorien sind in der DIN 51130 geregelt. Um die einzelnen Rutschfestigkeitsklassen festzulegen, wurden in Tests bestimmte Neigungswinkel ermittelt. Diese geben an, bei welchem Gefälle der jeweilige Untergrund rutschfest sein muss. Zur Ermittlung der Neigungswinkel wurden mehrere Kriterien herangezogen, die die Rutschhemmung des Untergrunds beeinträchtigen können:

  • Häufigkeit, mit der ein gleitfördernder Stoff auf dem Boden auftritt und verteilt wird
  • Art und Charakteristik des gleitfördernden Stoffes (Wasser, Öl, Fett, Staub usw.)
  • durchschnittlicher Grad der Bodenverunreinigung durch diesen Stoff
  • sonstige bauliche, organisatorische und verfahrenstechnische Verhältnisse

Anhand der angenommenen Neigungswinkel erfolgt dann eine Einstufung in die entsprechende Rutschhemmungsklasse. Mit aufsteigender Klassenzahl erhöht sich der angenommene Neigungswinkel und damit auch der nötige Haftreibwert. Je höher die Rutschhemmungsklasse also ist, desto umsichtiger müssen die Massnahmen sein, um eine sichere Arbeitsumgebung bereitzustellen.

Rutschhemmungs- klasseNeigungs- winkelHaftreibwertEinsatzbereich
R96°-10°geringster HaftreibwertDiese Rutschfestigkeitsklasse bietet nur eine geringe Rutschhemmung und eignet sich deshalb für glatte Böden in Innenräumen ohne Flüssigkeitsansammlungen, wie etwa Büros.
R10> 10°-19normaler HaftreibwertMit einem mittleren Haftreibwert findet diese Rutschfestigkeitsklasse Anwendung in privaten Bädern und auf Terrassen, in öffentlichen Toiletten und Waschräumen, für barrierefrei gestaltete Eingänge im Innen- und Aussenbereich, in Gemeinschaftsduschen, in Maschinenräumen für die Holzbearbeitung sowie für Fahrzeugparkflächen.
R11> 19°-27°erhöhter HaftreibwertDer erhöhte Haftreibwert betrifft Böden in der Lebensmittelproduktion, im Küchenbereich der Gastronomie, in Laboren und öffentlichen Schwimmbädern sowie allen Arbeitsumgebungen mit Wasser und Schlamm.
R12> 27°-35°grosser HaftreibwertDie Rutschhemmung dieser Rutschfestigkeitsklasse ist geeignet für Räume, in denen fetthaltige Lebensmittel wie Milchprodukte, Wurst- und Fleischwaren sowie Öle produziert werden. Auch Bodenbeläge in Küchen, in denen täglich mehr als 100 Gedecke hergestellt werden, werden mit dieser Rutschhemmungsklasse bewertet.
R13> 35sehr grosser HaftreibwertDie Rutschfestigkeitsklasse mit dem höchsten Haftreibwert bietet eine grosse Rutschhemmung – auch unter anspruchsvollen Bedingungen wie etwa in Schlachthöfen und Produktionsräumen, in denen grosse Mengen von Fetten und Ölen anfallen.

Bitte beachten Sie: Die Rutschhemmungsklassen bezeichnen jeweils die Mindestanforderungen. Bei der Verwendung der vorgeschriebenen Bodenbeläge ist eine Rest-Rutschgefahr deshalb nie völlig auszuschliessen.

Zusatzbezeichnungen in den Rutschhemmungsklassen

Die jeweiligen Rutschhemmungsklassen können zusätzlich mit weiteren Bezeichnungen ergänzt werden, die die Rutschsicherheit jeweils noch konkreter definieren. So beziehen sich die Buchstaben A, B und C auf Bewertungskategorien, die für Böden in Barfuss-Bereichen gelten:

  • A – geringe Anforderungen an die Rutschhemmung – für trockene Böden
  • B – mittlere Anforderungen an die Rutschhemmung – für nasse Böden
  • C – hohe Anforderungen an die Rutschhemmung – Durchschreitebecken oder ins Wasser führende Treppen im Schwimmbad

Die Bezeichnung „R10 B“ würde so beispielsweise die Rutschsicherheit auf Böden in Duschen oder in der Beckennähe eines Schwimmbads oder einer Sauna bewerten.

In Arbeitsumgebungen, wo starke Verschmutzungen mit gleitfähigen Stoffen (vor allem Ölen und tierischen Fetten) zu erwarten sind, muss zusätzlich zur Rutschhemmungsklasse das Verdrängungsvolumen von Reliefoberflächen angegeben werden. Untergründe, die für solche Arbeitsbereiche die nötige Rutschsicherheit bieten, sind deshalb mit den Bezeichnungen V4, V6, V8 oder V10 ausgewiesen. Die Ziffer steht hier jeweils für das Verdrängungsvolumen in cm3/dm2.

So erreichen Sie die nötige Rutschhemmung für Ihrem Betrieb

Wesentlich für eine gute Rutschhemmung sind die richtigen Bodenbeläge, die nicht nur der zugeordneten Rutschhemmungsklasse entsprechen, sondern auch auf die sonstigen Anforderungen in Ihren Arbeitsräumen angepasst sind: So müssen sie bei der Auswahl des rutschhemmenden Bodenbelags auch dessen mechanische Festigkeit gegenüber grossen Lasten und dem Befahren mit Staplern oder Hubwagen berücksichtigen. In einigen Arbeitsbereichen müssen die Untergründe ausserdem witterungsbeständig oder unempfindlich gegenüber Säuren und Laugen sein.

Je nach Anforderung können verschiedene rutschhemmende Bodenbeläge zum Einsatz kommen. Dabei kann es sich um fein-raue, raue oder profilierte Bodenbeläge handeln: Je höher die Rutschhemmungsklasse ist, desto rauer muss der Untergrund ausfallen. Hierfür eignen sich z. B.:

  • Keramikplatten
  • Natur- und Betonsteinplatten
  • Holzdielen oder Parkett
  • Estriche mit Mineralbestandteilen
  • Kunstharzbeschichtungen und Kunstharzanstriche
  • Kunststoff- oder Metallroste
  • Glasplatten
  • Elastische Bodenbeläge (Anti-Ermüdungsmatten)
  • Rutschsichere Bodenmatten

Weitere Normen für Bodenbeläge

Spezieller Bodenbelag zur Vermeidung von Rutschhemmung

Neben den spezifischen Rutschhemmungsklassen für Bodenbeläge, müssen gegebenenfalls je nach Einsatzort noch weitere Normen zur Bodensicherheit berücksichtigt werden. Weitere Verordnungen zum Thema Fussböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr stehen unter anderem in Art. 14 ArGV 3. In der DIN EN 13501-1 sind zusätzlich das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen und damit auch von Bodenbelägen geregelt.

Werden Bodenbeläge zum Verlegen in Arbeitsbereichen und Arbeitsräumen ausgewählt, so sollten diese je nach Einsatzort ausserdem auch auf weitere spezifische Anforderungen hin geprüft werden:

  • Befahrbarkeit des Bodenbelags
  • Chemikalienresistenz
  • ESD-Schutz bzw. antistatische Eigenschaften
  • Eignung für Innen- bzw. Aussenbereich
  • Anti-ermüdende bzw. ergonomische Eigenschaften
  • Drainage und Belüftung
  • Kältebeständigkeit und weitere Isolierfunktionen
  • DEHP-frei (Weichmacher)
  • Ölresistenz

Auch die Waschbarkeit des Bodenbelages, die Möglichkeit des Zuschneidens sowie die Option, den Bodenbelag als Meterware zu beziehen, können die Kaufentscheidung beeinflussen.

Rutschhemmung nachträglich verbessern

Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, Oberflächen durch eine nachträgliche Behandlung in ihrer Rutschsicherheit zu verbessern. Dazu stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, die jedoch maximal eine Verbesserung um eine Rutschfestigkeitsklasse erreichen können. Reicht das für die Anforderungen in Ihrem Betrieb nicht aus, ist ein Komplettaustausch des Bodens nötig.

So lassen sich Fussböden mit einem nachträglichen Anstrich mit Boden-Markierfarben rutschsicherer ausstatten: Die Farbmarkierung ermöglicht nicht nur eine bessere Rutschhemmung auf grossen Bodenflächen, sondern zeigt durch die Farbe auch deutlich Arbeitsbereiche an, in denen eine erhöhte Rutschgefahr besteht. Spezielle Anti-Ermüdungsmatten verfügen meist auch über eine Rutschhemmung, sodass bestimmte Arbeitsbereiche zugleich gelenkschonend und rutschsicher ausgestattet werden können.

Anti-Rutschbeläge eignen sich ausserdem zur Sanierung von Wegen oder Treppen. Sie können mittels Schraub- oder Klebeverbindungen fest mit dem Boden verbunden werden. Gummimatten für Eingangsbereiche oder Steigungen erhöhen zusätzlich die Sicherheit in Ihrem Betrieb.

Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel ausserdem Sachverständige hinzugezogen werden.

Bildquellen:
© gettyimages.de –
kynny