Bei Kammerflimmern ist eine schnelle Ersthilfe wichtig. Werden rechtzeitig entsprechende Massnahmen eingeleitet, lässt sich ein Herz-Kreislauf-Stillstand oftmals verhindern. Defibrillatoren stabilisieren den Herzrhythmus mithilfe von Stromimpulsen. Ein sogenannter automatisierter externer Defibrillator (AED) ermöglicht auch Laien die Ersthilfe.
Sowohl innere als auch äussere Faktoren können ein Herzkammerflimmern auslösen. Unabhängig von der Ursache ist der Zeitraum bis zur Behandlung einer Herzrhythmusstörung der wichtigste Faktor: Je früher Massnahmen zur Ersthilfe ergriffen werden, desto höher sind die Reanimierungschancen. Automatisierte externe Defibrillatoren senden Elektroimpulse, die das Herzkammerflimmern wieder in einen normalen Herzschlag überführen. Damit lässt sich die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken, der dann weiterführende Rettungsmassnahmen ergreifen kann.
Automatisierte externe Defibrillatoren weisen nur wenige Bedienelemente auf und ermöglichen deshalb auch Laien eine einfache Handhabung. Sie bestehen aus:
Nach dem Anschalten leiten AEDs den Ersthelfer per Sprachsteuerung und/oder Text bzw. Animation Schritt für Schritt durch die Massnahmen. Sind die Flächenelektroden auf dem Brustkorb aufgebracht, erstellt das Gerät ein Elektro-Kardiogramm (EKG), das von einem integrierten Analysesystem ausgewertet wird. Basierend auf dem Ergebnis gibt der AED entsprechende Handlungsanweisungen; der Ersthelfer benötigt keinerlei EKG-Kenntnisse. Liegt ein Herzkammerflimmern vor oder ist kein Puls vorhanden, fordert das Gerät den Ersthelfer dazu auf, per Knopfdruck einen elektrischen Impuls auszulösen. Die Intensität wird automatisch an das Analyseergebnis angepasst. Ein Impuls lässt sich nur dann abgeben, wenn der Defibrillator sicher ein Herzkammerflimmern erkannt hat. Dadurch wird ein versehentliches oder falsches Auslösen des Elektroimpulses verhindert.
Prinzipiell sind Betriebe nicht zur Anschaffung eines AED verpflichtet. Auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung muss jeder Arbeitgeber entscheiden, ob die Anschaffung eines solchen Geräts notwendig ist oder nicht. Dabei ist auch die Wahrscheinlichkeit zu berücksichtigen, mit der ein Defibrillator im Betrieb zum Einsatz kommt. Wichtige Entscheidungskriterien sind:
Laut dem Medizinproduktegesetz (MPG) ist ein automatisierter externer Defibrillator ein Medizinprodukt, dessen Besitz und Handhabung in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) geregelt wird. Nach der MPBetreibV dürfen nur solche Personen einen AED anwenden, die durch qualifizierte Personen und unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisung eine Einweisung in die Handhabung des Gerätes erhalten haben. Jungheinrich PROFISHOP bietet Ihnen diese Dienstleistung bundesweit durch erfahrene Partner an.
Damit eine schnelle Ersthilfe sichergestellt ist, sollten automatisierte externe Defibrillatoren an zentralen Standorten oder an Standorten mit hohem Publikumsverkehr positioniert werden, etwa in Eingangsbereichen. Grundsätzlich sollte es auch auf weitläufigen Betriebsflächen möglich sein, eine Ersthilfe schnell einzuleiten. Für die Aufbewahrung der Defibrillatoren sind im Fachhandel Tragetaschen, Halterungen zur Wandmontage und spezielle Wandschränke erhältlich. Die Schränke lassen sich bei Bedarf einfach öffnen; ein Aufkleber weist auf ihren Inhalt hin. Einige Schrankmodelle lösen beim Öffnen zusätzlich einen akustischen und/oder optischen Alarm aus.
Für die schnelle Ersthilfe bei Kammerflimmern und Herzstillstand erhalten Sie bei Jungheinrich PROFISHOP automatisierte externe Defibrillatoren in verschiedenen Ausführungen sowie entsprechendes Zubehör. Alle Defibrillatoren werden mit einem Safe-Set geliefert, das Kleiderschere, Rasierer, Trockentuch, Beatmungsmaske und Handschuhe enthält. Darüber hinaus bietet Jungheinrich PROFISHOP auch Verbandschränke an, damit im Notfall alles an einem zentralen Ort schnell zugänglich ist.