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Flurförderzeuge bzw. Flurfördermittel werden in jedem grösseren Betrieb eingesetzt; ob in der Industrie, in der Logistik oder im Handwerk. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung innerbetrieblicher Rohstoff- und Warenströme. Je nach Anforderungsprofil können unterschiedliche Gerätearten infrage kommen, um Ihr Lager oder Ihren Warenbestand bestmöglich zu organisieren.

Doch was sind Flurförderzeuge überhaupt, nach welchen Kriterien werden sie eingeteilt und für welche Fahrzeugarten benötigen Sie einen Flurförderschein? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.

Definition: Was sind Flurförderfahrzeuge?

Allgemein umfasst der Begriff Flurförderzeuge bewegliche Förder- und Transportmittel, die in der Intralogistik für die Kommissionierung, das Stapeln, Ein- und Auslagern sowie den Transport von Rohstoffen, Waren und anderen Lasten zum Einsatz kommen.

Die Begriffe Flurfördermittel, Flurförderzeuge oder Flurförderfahrzeuge werden im Alltag weitgehend synonym verwendet und sind alle zulässig.

Im Detail sollten Flurförderzeuge ihrer Bauart nach die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Sie laufen mit Rädern auf dem Boden und sind frei lenkbar.
  2. Sie werden zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten verwendet.
  3. Ihr Einsatz erfolgt innerhalb des Betriebs.

Nach dieser Definition gehören manuelle Hand-Hubwagen genauso wie elektromotorisch unterstützte Elektro-Hubwagen und Gabelstapler zu den Flurförderzeugen. Geräte wie automatisierte Schmalgangstapler und Fahrerlose Transportsysteme (FTS) werden ebenfalls den Flurförderzeugen zugeordnet.

Übersicht über Flurfördermittel

Das entscheidende Kriterium ist, dass sie auf dem jeweiligen Untergrund frei bewegt werden können und nicht auf Gleise oder Schienen angewiesen sind. Ob der Betrieb durch einen Mitgänger erfolgt oder die Flurförderzeuge mit einem Fahrersitz ausgestattet sind, spielt hingegen keine Rolle für die Zuordnung.

Folgende Geräte gehören zu den Flurförderzeugen:

Hubwagen

Hubwagen
Gruppe: gleislose Flurförderzeuge
Antrieb: manuell, hydraulisch, semi- oder vollelektrisch
Betrieb: Mitgängerbetrieb, kombinierter Mitgänger- oder Mitfahrbetrieb, Mitfahrbetrieb
Varianten: u. a. Deichselstapler, Elektro-Hubwagen, Hand-Hubwagen

Stapler

Stapler
Gruppe: gleislose Flurförderzeuge
Antrieb: manuell, semi- oder vollelektrisch, Diesel- oder Gasbetrieb
Betrieb: Mitfahrerbetrieb
Varianten: Gabelstapler, Schubmaststapler, Hochregalstapler

Hebegeräte

Hebegeräte (Kommissioniergeräte)
Gruppe: gleislose Flurförderzeuge
Antrieb: manuell, elektrisch oder mit Druckluft
Betrieb: Mitgängerbetrieb
Varianten: u. a. Hebelifte, mobile Palettenwender, Plattformstapler

Hebezeuge

Hebezeuge
Gruppe: Hebezeuge
Antrieb: manuell, elektrisch oder hydraulisch
Betrieb: abhängig von Variante
Varianten: u. a. Portal- und Schwenkkrane, Werkstattkrane, Elektroketten- und Federzüge

Schlepper

Schlepper
Gruppe: gleislose Flurförderzeuge
Antrieb: elektrisch
Betrieb: Mitgänger- und Mitfahrerbetrieb
Varianten: u. a. Mini-Schlepper, Elektroschlepper, Routenzüge mit Schlepperantrieb

Vollautomatische Shuttle-Systeme

Vollautomatische Shuttle-Systeme
Gruppe: spurgeführte Flurförderzeuge
Antrieb: elektrisch
Betrieb: vollautomatisch ohne Fahrer
Varianten: u. a. Regalshuttle

Einteilung und Kennzeichnung der Flurfördermittel nach EKAS-Richtlinie 6518

Beim Einsatz von Flurförderzeugen im Betrieb spielt die richtige Kategorisierung der Geräte eine wichtige Rolle. Sie liefert allen Personen, die den Stapler oder Hubwagen bedienen wollen, klare Hinweise auf die Funktionsweise und die Bedienung des Fördermittels.

Grundlage für die Kennzeichnung ist die Klassifizierung nach den von der SUVA angewandten EKAS-Richtlinien 6518. Dort erfolgt, ausgehend vom Gefahrenpotenzial des jeweiligen Flurfördermittels, eine Einteilung in zwei Hauptkategorien:

Kategorie S
Unter die Kategorie S fallen Flurförderzeuge, von denen keine besonderen Gefahren ausgehen. Innerhalb der Kategorie wird dabei zwischen motorisch angetriebenen Flurförderzeugen ohne Fahrersitz und Typen mit Fahrersitz und horizontaler Warenverschiebung unterschieden:


• S1: Schlepper
• S2: verschiedene Hubwagen
• S3: Kommissionierer

Kategorie R
Hierzu gehören Flurförderzeuge, die über einen Fahrersitz oder Fahrerstand verfügen und mit denen Lasten über den Kopf gehoben werden können. Außerdem beinhaltet die Kategorie R Gefährte, die aus einem Bedienstand in Höhen über fünf Meter fahren.
Die Einteilung in Unterkategorien gestaltet sich wie folgt:


• R1: Gegengewichtsstapler
• R2: Quersitz-, Hochregal- und Vierwegstapler
• R3: Seiten- und Vierwegstapler
• R4: Teleskopstapler

Welche Flurförderzeuge gibt es?

Auf Grundlage der EKAS-Richtlinien, der deutschen VDI, DIN und anderen Normen folgt an dieser Stelle ein Überblick über verschiedene Flurförderzeuge und ihre Merkmale.

  • Hand-Hubwagen: Diese Gruppe umfasst manuell betriebene Gabelhubwagen in verschiedenen Ausführungen. In den meisten Fällen handelt es sich um sogenannte Niederhubwagen, mit denen Sie Lasten für den Transport bodenfrei anheben können. Spezialausführungen wie Vierwege- und Schmalspur-Hubwagen erleichtern den Einsatz unter beengten Platzverhältnissen; manuelle Edelstahl-Hubwagen erfüllen besonders hohe hygienische Ansprüche.
  • Scheren-Hubwagen: Dank des Scherenunterbaus kann der Hubwagen auf eine bequeme Arbeitshöhe angehoben und so zusätzlich als Arbeitstisch eingesetzt werden.
  • Hochhubwagen: Diese Geräte erlauben das Anheben der Ladung auf grössere Höhen; z. B. um Regale zu bestücken. Mit Teleskophubgerüsten können einige Modelle bis zu 4,80 m Hubhöhe erreichen.
  • Elektro-Hubwagen: Diese Hubwagen erleichtern Ihnen mit einem Elektromotor das Verfahren der Ladung oder die Hubfunktion (semi-elektrisch) oder ggf. auch beides (vollelektrisch). Die Hubwagen können im Mitgängerbetrieb geführt werden, bei dem der Bedienende neben dem Gerät läuft. Modelle mit Mitfahrerbetrieb oder kombiniertem Mitgänger-Mitfahrerbetrieb bieten eine fest installierte oder klappbare Fahrerplattform oder einen Fahrerstand. Beides erlaubt der bedienenden Person, für längere Strecken auf dem Flurförderzeug mitzufahren.
  • Kommissionierfahrzeuge: Bei diesen Elektro-Stand-Geräten befindet sich die Position der fahrzeugführenden Person auf einer Plattform zwischen Steuercockpit und Ladung. Auf diese Weise können Sie bequem grössere Warensendungen aus verschiedenen Waren zusammenstellen. Es gibt außerdem Ausführungen ohne Standvorrichtung oder mit einer Hubplattform.
  • Front- bzw. Gegengewichtsstapler: Üblicherweise als Gabelstapler bezeichnet, gehören diese Elektro-Fahrersitz-Geräte zu den am häufigsten genutzten Fördermitteln in Lager und Produktion. Sie sind schnell, flexibel und dank der am Heck integrierten Eisengewichte für höchste Lasten geeignet.
  • Schubmastgabelstapler: Die besonders kompakte Bauweise mit dem Hubmast nah am Fahrzeugschwerpunkt ermöglicht große Hubhöhen (bis zu 10 m) bei geringem Platzbedarf.
  • Vierwege-Gabelstapler: Die Bauart ähnelt dem Schubmaststapler, allerdings können die Räder des Fördermittels im Stand um 90 Grad gedreht werden. So lassen sich enge Abzweigungen in Schmalganglagern bewältigen, ohne dass Sie auf den Kurvenradius des Fahrzeugs Rücksicht nehmen müssen.
  • Quergabelstapler: Auch diese Gabelstapler sind für beengte Lagerverhältnisse gut geeignet. Sie können Lasten seitlich aufnehmen, wenn die frontale Aufnahme in engen Lagergängen nicht möglich ist.

Staplerschein: Ja oder Nein?

Bevor Sie ein Flurförderzeug bedienen, sollten Sie immer sicherstellen, dass Sie die entsprechenden Bedingungen erfüllen. Das ist neben dem jeweiligen Mindestalter und der persönlichen Eignung gegebenenfalls auch der Besitz eines Flurmittelförderscheins. Falls Sie ohne Befugnis beispielsweise einen Gabelstapler fahren, kann das bei Ladungsschäden oder einem Arbeitsunfall schwerwiegende rechtliche Folgen haben.

Grundsätzlich hängt es von der jeweiligen Flurförderzeug-Kategorie ab, ob Sie einen Staplerschein benötigen oder nicht. Die genauen Ausbildungsanforderungen sind in der EKAS-Richtlinie 6518 festgelegt.

Kategorie S – Anforderungen an Staplerfahrende


• Mindestalter 15 Jahre
• Es muss eine Instruktion durch eine fachlich qualifizierte Person direkt am Arbeitsplatz erfolgen oder eine Ausbildung in einer zertifizierten Ausbildungsstätte absolviert werden.
• Der Instruktionsnachweis reicht für das Führen von Staplern der Kategorie S aus.
Es wird kein Staplerschein benötigt.

Kategorie R – Anforderungen an Staplerfahrende


Da von Staplern der Kategorie R eine erhöhte Gefahr ausgeht, gelten strengere Vorgaben an die fahrenden Personen:
• Mindestalter 18 Jahre (Ausnahme: Ist laut Art. 4 Abs. 4 ArGV 5 vorgesehen, dass Auszubildende ein Flurförderzeug der Kategorie R führen, kann das Mindestalter auf 15 Jahre reduziert werden.)
• Ausbildung durch eine betriebliche Fachperson oder zertifizierte Ausbildungsstätte.
• Zusatzinstruktion am Arbeitsplatz durch eine Fachperson des Betriebs oder einen Ausbilder der Ausbildungsstätte.
• Fahrer müssen mittels Prüfung die „Berechtigung zum Bedienen von Flurförderzeugen“ (Staplerschein) erwerben und über einen Instruktionsnachweis verfügen.

Unabhängig von der Ausbildung ergibt es Sinn, die Bedienung sämtlicher Flurförderzeuge mit einer regelmäßigen Sicherheitsunterweisung sowie entsprechenden Fortbildungen aufzufrischen.

FAQ zu Flurförderzeugen

Was sind Flurförderzeuge?

Flurförderzeuge sollten ihrer Bauart nach folgende Kriterien erfüllen:

1. Sie laufen mit Rädern auf dem Boden und sind frei lenkbar.
2. Sie werden zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten verwendet.
3. Ihr Einsatz erfolgt innerhalb des Betriebs.

Welche Flurförderzeuge gibt es?

· Hand-Hubwagen
· Elektro-Hubwagen
· Niederhubwagen
· Scheren-Hubwagen
· Hochhubwagen
· Kommissioniergeräte
· Schlepper
· Front- bzw. Gegengewichtstapler
· Schubmaststapler
· Schmalgangstapler
· Seiten- bzw. Quergabelstapler
· Containerstapler
· Teleskopstapler

Für welche Flurförderzeuge brauche ich einen Staplerschein?

Die Ausbildungsanforderungen an Fahrer von Flurförderzeugen hängen in der Schweiz grundsätzlich von der jeweiligen Staplerkategorie ab. So reicht für das Führen von Staplern der Kategorie S (verminderte Gefahr) das Mindestalter von 15 Jahren sowie der Instruktionsnachweis durch eine qualifizierte Fachperson. Für das Führen von Staplern der Kategorie R (erhöhtes Gefahrenpotenzial) sind hingegen der Erwerb eines „Staplerscheins“ sowie das Mindestalter von 18 Jahren (mit Ausnahmen) vonnöten.

Bildquellen:
© Jungheinrich AG