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Gefahrstoffschrank für Betrieb, Lager und Werkstatt: So wählen Sie das richtige Modell

Zusammengefasst: Darauf sollten Sie beim Kauf eines Gefahrstoffschranks achten

  • Art der Gefahrstoffe: Der Gefahrstoffschrank muss immer zur Gefahrstoff-Art bzw. Gefahrenklasse des Gefahrstoffs passen und über entsprechende Sicherheitsausstattungen verfügen.
  • Feuerbeständigkeit: Entzündbare Gefahrstoffe müssen in einem feuerbeständigen Gefahrstoffschrank gelagert werden. Die Schutzdauer beträgt je nach Feuerwiderstandsfähigkeit 30 oder 90 Minuten.
  • Entlüftung: Wir führen Modelle mit natürlicher Be- und Entlüftung über Lüftungsschlitze, technischer Absaugung mit Abluftführung ins Freie oder technischer Be- und Entlüftung mit Umluftfilteranlage.
  • Grösse: Die nötige Lagerkapazität des Gefahrstoffschranks hängt von der Anzahl und Einzelgrösse der Gebinde ab. Wir führen vorrangig Modelle für Kleingebinde; vereinzelt aber auch für Fässer.
  • Auffangvolumen: Die Bodenwannen der Gefahrstoffschränke sollten mindestens 10 % des gelagerten Gesamtvolumens oder mindestens 100 % des Volumens des grössten Lagerbehälters auffangen können.
  • Zubehör: Mit dem passenden Zubehör lassen sich die Gefahrstoffschränke sinnvoll ergänzen. Wir führen Auffangwannen und Einlegeböden, Lochblechabdeckungen, externe Abluftaufsätze und Filteraufsätze.

In einem Gefahrstoffschrank – auch Sicherheitsschrank genannt – lagern Sie brennbare Flüssigkeiten, Chemikalien oder korrosive und giftige Gefahrstoffe sicher ein. Dazu erfüllen die jeweiligen Schränke verschiedene Schutzvorgaben (z. B. SN EN 14470-1 oder SN EN 16121), mit denen eine normkonforme und sichere Aufbewahrung dieser Substanzen im Innenbereich gewährleistet ist.

Bei Jungheinrich PROFISHOP kaufen Sie einen Gefahrstoffschrank in verschiedenen Varianten und mit unterschiedlicher Ausstattung. Unser Kaufratgeber unterstützt Sie bei der Auswahl des richtigen Modells.

1. Wann müssen Gefahrstoffschränke zur Gebindelagerung genutzt werden?

Gefahrstoffschränke sind immer dann nötig, wenn Sie gewässergefährdende, explosive, korrosive, entzündliche oder giftige Gefahrstoffe in Innenbereichen lagern wollen.

Das können u. a. Säuren, Laugen, Lacke oder Pflanzenschutzmittel sein. Aber auch als Gefahrstoffe eingestufte Betriebsmittel wie Lithium-Ionen-Akkus müssen in einem passenden Sicherheitsschrank gelagert werden.

Dazu müssen die Schränke jeweils bestimmte Schutzvorgaben und technische Voraussetzungen erfüllen. In der Schweiz sind diese durch die Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS-RL 6501), die Brandschutzvorschriften der VKF sowie das Chemikalien- und Gewässerschutzrecht (ChemG / GSchG) vorgegeben. Für den baulichen Brandschutz von Schränken im Arbeitsraum gelten die europäischen Prüfnormen SN EN 14470-1 (für Flüssigkeiten) bzw. SN EN 14470-2 (für Druckgase).

Stoffe, die von den oben genannten Regelungen als Gefahrstoffe eingestuft sind, werden mit den folgenden Gefahrstoffpiktogrammen gekennzeichnet. Die Piktogramme gelten für gasförmige, flüssige oder feste Substanzen:

Gefahrenpiktogramm Bedeutung
Gefahrstoffpiktogramm für explosive Stoffe

explosiv

Gefahrstoffpiktogramm für komprimierte Gase

komprimierte Gase

Gefahrstoffpiktogramm für entzündbare Stoffe der Kategorien 1, 2 und 3

entzündbar (Kategorie 1,2 und 3)

Gefahrstoffpiktogramm für entzündend wirkende Stoffe der Kategorien 1, 2 und 3

entzündend wirkend (oxidierend), (Kategorie 1, 2 und 3)

Gefahrstoffpiktogramm für Stoffe mit akuter Toxizität der Kategorien 1, 2 und 3

akute Toxizität (Kategorie 1, 2 und 3)

Gefahrstoffpiktogramm für ätzende Stoffe der Kategorie 1

ätzend (Kategorie 1)

Gefahrstoffpiktogramm für ätzende (Kategorie 2) und hautsensibilisierende Stoffe mit akuter Toxizität (Kategorie 4) und gezielter Organtoxizität (Kategorie 3)

akute Toxizität (Kategorie 4), ätzend (Kategorie 2), hautsensibilisierend, gezielte Organtoxizität (Kategorie 3)

Gefahrstoffpiktogramm für krebserzeugende, erbgutverändernde, fruchtbarkeitsverändernde (Kategorie 1A, 1B und 2) und atemwegssensibilisierende Stoffe mit Aspirationsgefahr und akuter Organtoxizität (Kategorie 1 und 2)

CMR (Kategorie 1A, 1B und 2), atemwegssensibilisierend, gezielte Organtoxizität (Kategorie 1 und 2), Aspirationsgefahr

Gefahrstoffpiktogramm für umwelt- und gewässergefährdende sowie ozonschichtschädigende Stoffe

umweltgefährdend, gewässergefährdend, ozonschichtschädigend

Welche Pflichten und Schutzmassnahmen für die Verwendung von Gefahrstoffen im Betrieb bestehen, welche rechtlichen Regelungen im Detail zu berücksichtigen sind und wie Gefahrstoffe vorschriftsmässig gelagert werden, lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber „Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen“.

2. Welche Vorteile bietet ein Gefahrstoffschrank?

Zusätzlich zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben ist ein Gefahrstoffschrank auch aus den folgenden Gründen vorteilhaft für Ihren Betrieb:

  • Die korrekte Lagerung von Gefahrstoffen in einem Gefahrstoffschrank dient der rechtlichen Absicherung Ihres Unternehmens im Schadensfall: Sind die Sicherheitsschränke zur Lagerung von Gefahrstoffen vorschriftsmässig aufgestellt und in Betrieb genommen, sind Sie im Schadensfall juristisch abgesichert.
  • Ein feuerbeständiger Gefahrstoffschrank trägt zum betrieblichen Brandschutz bei: Er ist je nach Modellausführung für bis zu 90 Minuten feuerbeständig und verhindern so, dass sich Gefahrstoffe entzünden oder explodieren, falls es in Ihrem Betrieb zu einem Brand kommen sollte. Kommt es hingegen im Schrank zu einer Brandentwicklung, bleibt die Umgebung bis zu 90 Minuten lang geschützt.
  • Gefahrstoffschränke bieten ein übersichtliches und effektives Ordnungssystem in Ihrem Lagermanagement: Je nach Modell lagern Sie Gebinde mit Gefahrstoffen so, dass sie übersichtlich und schnell verfügbar sind. Die Schränke sind zudem flexibel am Arbeitsort aufstellbar, sodass Sie benötigte Arbeitsmittel schnell zur Hand haben.
  • Gefahrstoffe werden zugriffssicher aufbewahrt: Jeder Gefahrstoffschrank aus unserem Sortiment ist abschliessbar. Damit verhindern Sie nicht nur einen Zugriff Unbefugter auf den Schrankinhalt, sondern schützen die gelagerten Gefahrstoffe auch vor Diebstahl. Bei vielen Modellen ist der Türschliesszylinder auch schliessanlagenfähig.

3. So wählen Sie einen passenden Gefahrstoffschrank aus

Ob ein bestimmter Sicherheitsschrank-Typ der richtige ist, hängt von mehreren unterschiedlichen Kriterien ab:

  • Art der zu lagernden Gefahrstoffe
  • Feuerbeständigkeit
  • Belüftungsart
  • Schrankgrösse
  • Auffangvolumen der Bodenwannen

Art der zu lagernden Gefahrstoffe

Den rechtlichen Vorgaben entsprechend ist es nötig, bestimmte Gefahrstoffe ausschliesslich in dafür vorgesehenen Gefahrstoffschränken zu lagern. Ob ein Gefahrstoffschrank zur Lagerung des jeweiligen Gefahrstoffs geeignet ist, muss auf dem Schrank sichtbar gekennzeichnet werden:

  • Hierzu gehören nach SN EN 14470-1 immer Informationen zum Modelltyp und die Ausweisung der Brandschutzkategorie.
  • Im Lieferumfang sollten ausserdem ein ausführlicher Prüfbericht, eine Betriebsanweisung mit relevanten Sicherheitshinweisen, eine Konformitätserklärung des Herstellers sowie Hinweise zur Wartung und Funktionsprüfung des Schranks für Gefahrstoffe enthalten sein.

Passend zur Gefahrstoff-Art bzw. Gefahrenklasse des Gefahrstoffs, kaufen Sie bei uns einen entsprechenden Gefahrstoffschrank, der die sichere Lagerung der Substanz gewährleistet:

Gefahrstoffe geeignete Gefahrstoffschrank-Typen
nicht entzündbare, wassergefährdende Stoffe, giftige Stoffe
  • Chemikalienschränke (dazu gehören auch eine Auswahl an Giftschränken und Pflanzenschutzmittelschränken mit entsprechender GHS-Klasse und Auffangwannen in unserem Sortiment)
  • Umweltschränke
wassergefährdende, nicht entzündbare, giftige, aggressive bzw. korrosive Flüssigkeiten
  • Säuren- und Laugenschränke
  • PE-Umweltschränke mit entsprechender GHS-Klasse und Auffangwanne aus PE
entzündbare, wassergefährdende, giftige, leicht entzündbare Gefahrstoffe
entzündbare, wassergefährdende, aggressive bzw. korrosive Substanzen
  • Brandschutzschränke
  • Kombischränke mit entsprechender GHS-Klasse
Lithium-Ionen-Akkus

Feuerbeständigkeit

Werden entzündbare Gefahrstoffe im Betrieb verwendet, sollte die Lagerung dieser Stoffe in einem feuerbeständigen Gefahrstoffschrank erfolgen. Ein Gefahrstoffschrank für Benzin, Lacke, organische Lösungsmittel und andere entzündbare Chemikalien schützt die eingelagerten Stoffe im Brandfall vor Hitze und Flammen, bis das Feuer gelöscht oder eine Evakuierung abgeschlossen ist.

Die Wahl des richtigen Brandschutztyps für den Gefahrstoffschrank richtet sich daher nach der Evakuierungszeit, dem Gefährdungspotenzial und der Anfahrtszeit der Feuerwehr. Die folgenden Fragen unterstützen Sie dabei, den richtigen Brandschutztyp eines feuerbeständigen Sicherheitsschranks für brennbare Flüssigkeiten zu bestimmen:

  • Wie lange dauert es, bis die Feuerwehr das Gebäude erreicht (relevant bei F90-Schränken)?
  • Besteht für die umliegende Einrichtung oder für Personen im Brandfall ein erhöhtes Gefahrenpotenzial?
  • Wie schnell können Personen aus dem Gebäude evakuiert werden?

Je nach Typ und Hersteller verfügen die Gefahrstoffschränke in unserem Sortiment über folgende Sicherheitsmerkmale:

Sicherheitsfunktion Details
Auszugswannen ziehen automatisch ein
  • Einzug nach ca. 18 Sekunden bzw. +47 °C
automatisch abschliessende Flügeltüren
  • Türen schliessen im Brandfall ab einer Temperatur von +47 °C
automatisches Aufschäumen des Dämmmaterials
  • Innenraum wird versiegelt
selbstschliessende Entlüftungsvorrichtungen
  • schliessen ab 70 °C automatisch
isolierende Korpusmaterialien und Brandschutzplatten
  • verhindern kritischen Temperaturanstieg im Schrankinnern
Tragfähigkeit bleibt erhalten
  • Tragfähigkeit der Böden und Auffangwannen bleibt auch im Brandfall bestehen

Technische oder natürliche Entlüftung

Die Entlüftungsart des Gefahrstoffschranks muss auf die gelagerten Stoffe und deren Gefährdungspotenzial abgestimmt sein: In jedem Fall muss ein Gefahrstoffschrank ausreichend entlüftet werden, sobald die gelagerten Substanzen folgende Eigenschaften aufweisen:

Gefahrstoff-Filteraufsatz für Sicherheitsschrank Typ 90
  • entzündbar
  • explosiv
  • aggressiv
  • giftig
  • ausgasend

Dazu sind bei Jungheinrich PROFISHOP Gefahrstoffschränke mit verschiedenen Entlüftungs-Varianten erhältlich, die den für die jeweilige Gefahrstoff-Art gesetzlich vorgeschriebenen Luftaustausch ermöglichen (5- bis 10-fach). Für ausreichende Brandsicherheit schliessen die Entlüftungsvorrichtungen in den Gefahrstoffschränken ausserdem ab 70 °C automatisch.

Entlüftungs-Art Vorteile Nachteile
natürliche Be- und Entlüftung über Lüftungsschlitze
  • sofort nach dem Aufstellen einsatzfähig
  • ermöglicht den 5-fachen Luftaustausch pro Stunde
  • keine zusätzlichen Leitungen, Anschlüsse oder Zugänge für die Abluft notwendig
  • nicht zur Lagerung entzündbarer Gefahrstoffe geeignet
  • Aufstellen in der Nähe von Zündquellen nicht erlaubt
  • Entlüftung weniger effektiv als bei technischen Lösungen
technische Absaugung mit Abluftführung ins Freie
  • Gefahrstoffschrank mit vollständiger Absaugung: kein Gesundheitsrisiko durch austretende Gase oder Dämpfe
  • ermöglicht mindestens 10-fachen Luftaustausch pro Stunde
  • zusätzliche bauliche Veränderungen für Abluft notwendig: Leitungen, Anschlüsse und Zugänge
  • bauliche Abnahme notwendig
technische Be- und Entlüftung mit Umluftfilter-Anlage
  • keine baulichen Anpassungen im Gebäude notwendig
  • kein Gesundheitsrisiko durch Dämpfe oder Gase
  • ermöglicht mindestens 10-fachen Luftaustausch pro Stunde
  • hauptsächlich werden nur Kohlenwasserstoffe (Lösemitteldämpfe) gefiltert
  • regelmässiger Austausch der Filter notwendig

Gemäss den Anforderungen der SN EN 14470-1 sowie den Herstellervorgaben ist eine ausreichende technische Entlüftung sicherzustellen. Als Orientierungswerte galten historisch ein 10-facher Luftwechsel für entzündliche und oxidierende Stoffe sowie ein 120-facher Luftwechsel für akut toxische Gase – diese Werte sollten mit dem Hersteller und dem zuständigen Sicherheitsbeauftragten abgestimmt werden.

Grösse des Gefahrstoffschranks

Welche Grösse und Lagerkapazität der Gefahrstoffschrank für Ihren Betrieb bieten müssen, hängt von der Anzahl und Einzelgrösse der zu lagernden Gefahrstoffgebinde ab. Wir führen vorrangig Modelle für Kleingebinde, haben aber auch einige Varianten für die Lagerung von Fässern im Sortiment.

Auffangvolumen der Bodenwannen

Lochblecheinlage für Umweltschrank C+P

Um austretende Gefahrstoffe sicher aufzufangen, bieten unsere Gefahrstoffschränke mit integrierten oder nachrüstbaren Boden- und Auffangwannen einen sicheren Leckageschutz: Die robusten Wannen verhindern, dass Gefahrstoffe aus schadhaften Gebinden aus dem Schrank austreten können.

Dazu müssen die Wannen über ein ausreichend grosses Auffangvolumen verfügen. Dieses richtet sich nach der Menge der gelagerten Gefahrstoffe. Die Bodenwannen sollten so dimensioniert sein, dass sie

  • mindestens 10 % des gelagerten Gesamtvolumens oder
  • mindestens 100 % des Volumens des grössten Lagerbehälters

aufnehmen können.

Kommt es im Gefahrstofflager zu einer Brandeinwirkung, sind die Bodenwannen ausserdem so konzipiert, dass sie weiterhin voll funktionstüchtig sind.

4. Gefahrstoffschrank für die Lagerung von nicht entzündbaren Gefahrstoffen

Für die normkonforme und sichere Lagerung von nicht entzündbaren Gefahrstoffen wie Säuren, Laugen, Reinigungs- oder Schmiermitteln bieten wir korrosionsbeständige Gefahrstoffschränke aus pulverbeschichtetem oder strukturlackiertem Stahlblech, Edelstahl oder robustem Polyethylen (PE) gemäss SN EN 16121 / 16122 sowie Modelle mit freiwilliger GS-Zertifizierung (gültig für Gefahrstoffschränke für Säuren und Laugen).

Gefahrstoffschränke zu lagernde Gefahrstoffe (Bsp.) Ausstattungsmerkmale
Chemikalien- und Giftschränke / Umweltschränke Chemikalien- und Giftschrank asecos® mit Fachböden, HxBxT 1.950 x 810 x 520 mm
  • Putz- und Reinigungsmittel
  • Schmier- und Hydrauliköle
  • mit Flügeltüren, Falttüren oder Flügeltüren mit Glaseinsatz erhältlich
  • bis zu fünf Fachebenen mit Einschubwannen, Lochblechen oder Gitterrosten möglich
  • Lüftungsschlitze oder Lüftungsgitter vorhanden: zusätzliche Abluftsysteme mit Umluftfiltern erhältlich
  • mit integriertem Anschluss NW 75 für eine externe Belüftung
  • optional mit brandfester Sicherheitsbox erhältlich
Kombischränkeasecos® Kombi-Schrank K-PHOENIX-90
  • entzündbare Stoffe zusammen mit Säuren und Laugen
  • nach SN EN 14470-1 geprüft
  • getrennte Abteile zum gemeinsamen Lagern brennbarer Flüssigkeiten und Säuren und Laugen
  • 90 Minuten feuerwiderstandsfähig (Gefahrstoffschrank Typ-90)
  • Tür-Feststellanlage für sicheres Ein- und Auslagern der Gebinde
Säuren- und LaugenschränkeChemikalien- und Giftschrank asecos® mit Tablarauszügen, HxBxT 1.950 x 1.055 x 520 mm
  • Essigsäure
  • Salz- und Salpetersäure
  • Natronlauge
  • Gemische, die Säuren oder Laugen enthalten
  • standardmässig mit Auffangwanne im Schrankboden ausgestattet
  • mit Gummidichtungen gegen entweichende Gase und Gerüche
  • mit unterschiedlichen Abluftsystemen erhältlich
  • optional mit hermetisch abgetrennten Schrankabteilen bestellbar
  • abschliessbare Boxen speziell für Flusssäure verfügbar

5. Sicherheitsschränke zur Lagerung von entzündlichen Gefahrstoffen

Lagern Sie in Ihrem Betrieb entzündbare Gefahrstoffe, sollten diese in Sicherheitsschränken mit passender Feuerbeständigkeit aufbewahrt werden – sogenannten Brandschutzschränken.

Ein geeigneter Gefahrstoffschrank besteht demnach aus feuerbeständigen Materialien gemäss SN EN 14470-1 und EN 14727, der je nach Typ 30 oder 90 Minuten lang einem Feuer standhält. Der Schrank ist ausserdem mit einer Umluftfilter- oder Absauganlage ausgestattet, die verhindert, dass sich im Schrankinnern explosive Gasgemische bilden.

Sicherheitsschrank zu lagernde Gefahrstoffe (Bsp.) Ausstattungsmerkmale
Sicherheitsschrank asecos® S-CLASSIC/Typ 90
  • organische Lösungsmittel
  • Terpentin
  • Ethanol
  • Lacke
  • Metallpulver
  • Benzin
  • für Kleingebinde, kleine Kanister sowie für 200-l-Fässer erhältlich
  • umlaufende Lippendichtung verhindert das Austreten von Gasen
  • für GHS 1 bis 4 (chronisch) geeignet
  • Kombimodelle für aggressive Chemikalien erhältlich (Korpusfarbe Blau)

6. Gefahrstoffschrank für die Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus

Lithium-Ionen-Akkus sind leistungsstarke Energiespeicher und werden in Lagern und Werkstätten für Elektrowerkzeuge oder zum Antrieb von elektrischen Flurförderzeugen genutzt. Da sie sich bei falscher Lagerung oder im Fall von defekten Akkus entzünden können und im Brandfall schwer zu löschen sind, sind Lithium-Ionen-Akkus als Gefahrstoff eingestuft und müssen daher in geeigneten Gefahrstoffschränken gelagert werden.

Bei uns kaufen Sie Akku-Sicherheitsschränke, die sowohl eine passive als auch aktive Lagerung der Energiespeicher ermöglichen: In einem Gefahrstoffschrank mit passiver Lagerung bewahren Sie zwischengelagerte oder zur Entsorgung bestimmte Lithium-Ionen-Akkus sicher auf. In unseren Schränken zur aktiven Lagerung können Sie die Akkus über integrierte Ladeplätze gleichzeitig sicher aufladen.

Die Schränke bieten je nach Modell auch Belüftungsanlagen, die einen Wärmestau im Schrankinnern verhindern. Temperatursensoren melden zudem, wenn eine Überhitzung der gelagerten Akkus droht. Im Fall einer Entzündung werden je nach Ausstattung des jeweiligen Gefahrstoffschranks Rauchmelder und optische sowie akustische Brandalarmsignale ausgelöst. Ein Brandunterdrückungssystem ist bei ausgewählten Modellen bereits integriert oder als separates Zubehör nachrüstbar.

Weitere Ausstattungsmerkmale:

  • Brandschutz Typ-90 gemäss SN EN 14470-1, SN EN 1363-1
  • konform gemäss deutscher VDMA 24994
  • mit Bodenauffangwanne zum Auffangen austretender Flüssigkeiten
  • optional Schwerlast-Gitterroste erhältlich
  • zusätzliche Steckdosenleisten nachrüstbar
  • automatisches Türschliesssystem und Brandrauchdichtungen
  • optional mit bereits integrierter technischer Belüftung

7. Zubehör für den Gefahrstoffschrank

Unabhängig davon, ob Sie einen Gefahrstoffschrank von asecos®, ein Modell von Justrite®, LISTA oder weiteren Marken kaufen: Mit dem passenden Zubehör für Gefahrstoffschränke lassen sich die Lagerschränke sinnvoll ergänzen:

Zubehör Ausführung
Auffangwannen und EinlegebödenWannenboden für Sicherheits-Unterschrank Typ 30
  • aus verzinktem Stahlblech oder Edelstahl
  • in verschiedenen Grössen erhältlich
  • für Sicherheits-, Umwelt- und Chemikalienschränke
  • auch mit Gitterrost erhältlich
LochblechabdeckungenLochblechabdeckung für Chemikalien- und Giftschrank
  • zum Abdecken von Auffangwannen oder Auszugswannen
  • verzinkt
  • in verschiedenen Grössen erhältlich
Externe Abluftaufsätze und Filteraufsätzeasecos® Entlüftungsaufsatz für feuerbeständigen Gefahrstoffschrank Typ 90
  • zur schnellen Montage an Sicherheitsschränken
  • steckerfertig
  • mit Funktionskontrolle

Für eine optimale Brandschutzsicherung Ihres Gefahrstoffschranks führen wir ausserdem diverse Fernmeldemodule, die geeignet sind, einen Sammelalarm an verknüpfte Mobilfunkgeräte oder die Gebäudeleittechnik zu versenden.

8. FAQ zum Gefahrstoffschrank

In der Schweiz sind Sie gemäss den Richtlinien der EKAS (insb. EKAS-RL 6501), den kantonalen Brandschutzvorschriften (VKF) sowie dem Chemikalien- und Gewässerschutzrecht verpflichtet, in Ihren Arbeitsbereichen Gefahrstoffschränke zu verwenden, sobald Sie Gefahrstoffe lagern wollen, die folgende Eigenschaften aufweisen:

  • gewässergefährdend
  • giftig
  • aggressiv, ätzend oder korrosiv
  • entzündlich
  • explosiv

Damit Sie Gefahrstoffe ordnungsgemäss aufbewahren können, muss ein Gefahrstoffschrank für die jeweilige Substanzklasse geeignet sein (z. B. Säure-Laugen-Schränke oder Brandschutzschränke Typ 90). Zusätzlich sind bei der Lagerung von Gefahrstoffen in Gefahrstoffschränken die kantonalen Mengenschwellen (Maximalmengen pro Raum/Schrank) sowie die strengen Zusammenlagerungsverbote (Mischlagerungsausschlüsse) gemäss dem Stand der Technik zu berücksichtigen.

Gefahrstoffschränke sind für die Lagerung dieser Stoffe in Innenbereichen bzw. Stoffe mit diesen Eigenschaften ausgelegt:

  • explosiv
  • komprimierte Gase
  • entzündbar (Kategorie 1,2 und 3)
  • entzündend wirkend (oxidierend) (Kategorie 1, 2 und 3)
  • akute Toxizität (Kategorie 1, 2 und 3)
  • ätzend (Kategorie 1)
  • akute Toxizität (Kategorie 4), ätzend (Kategorie 2), hautsensibilisierend, gezielte Organtoxizität (Kategorie 3)
  • CMR (Kategorie 1A, 1B und 2), atemwegssensibilisierend, gezielte Organtoxizität (Kategorie 1 und 2), Aspirationsgefahr
  • umweltgefährdend, gewässergefährdend, ozonschichtschädigend

Aber auch als Gefahrstoffe eingestufte Betriebsmittel wie Lithium-Ionen-Akkus müssen in einem passenden Gefahrstoffschrank gelagert werden. Passend zum jeweiligen Gefahrstoff müssen die Schränke jeweils bestimmte Schutzvorgaben und technische Voraussetzungen erfüllen. Achten Sie daher genau auf die Herstellerangaben und die Kennzeichnung des Schranks. Gefahrstoffpiktogramme geben Ihnen eine erste Orientierung, für welche Stoffe ein Schrank geeignet sein könnte.

Gefahrstoffschränke dürfen grundsätzlich nur im Innenbereich aufgestellt werden – der genaue Aufstellort richtet sich nach der Art der gelagerten Stoffe, den baulichen Brandschutzanforderungen (VKF) sowie den Vorgaben der EKAS-Richtlinie 6501.

Folgende Grundregeln gelten für die Aufstellung eines Gefahrstoffschranks:

  • Gefahrstoffschränke müssen auf einem ebenen, tragfähigen Untergrund stehen. Viele Modelle verfügen dazu über Niveauausgleichsfüsse oder einen unterfahrbaren Sockel.
  • Schränke mit natürlicher Belüftung über Lüftungsschlitze dürfen nicht in der Nähe von Zündquellen aufgestellt werden.
  • Schränke mit technischer Absaugung benötigen einen Anschluss an die Abluftführung ins Freie – dies erfordert ggf. bauliche Anpassungen und eine bauliche Abnahme.
  • Ein Gefahrstoffschrank für entzündbare Stoffe muss ausreichend Abstand zu Wärmequellen, Heizungen und elektrischen Anlagen halten.
  • Mehrere Gefahrstoffschränke dürfen im selben Raum aufgestellt werden, sofern die Regeln zur Zusammenlagerung von Gefahrstoffen eingehalten werden.

Ja, das Schweizer Recht fordert einen Schutz vor unbefugtem Zugriff, was je nach Gefährlichkeit der Stoffe über einen abgeschlossenen Gefahrstoffschrank gelöst werden muss:

  • Gesetzliche Pflicht zum Unterverschluss (Art. 64 ChemV): Stoffe und Gemische mit hoher Gefährdung müssen zwingend unter Verschluss gehalten oder so aufbewahrt werden, dass nur fachkundige Personen Zugriff darauf haben. Dies betrifft insbesondere akut toxische Stoffe (Kategorien 1, 2 und 3) sowie bestimmte krebserzeugende oder erbgutverändernde Stoffe (CMR-Stoffe 1A und 1B). Hier ist der Gefahrstoffschrank zwingend abzuschliessen.
  • Sorgfaltspflicht und Schutz vor Unbefugten (Art. 62 ChemV & ArGV 3): Für alle anderen Gefahrstoffe (z. B. entzündbare Flüssigkeiten oder ätzende Säuren) verlangt das Gesetz, dass sie für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt werden. Ist der Arbeitsraum, in dem der Schrank steht, für betriebsfremde oder nicht autorisierte Personen zugänglich, müssen auch diese Schränke abgeschlossen werden.

Gefahrstoffschränke müssen in regelmässigen Abständen durch eine sachkundige Person (z. B. eine entsprechend ausgebildete Fachkraft oder den Service des Herstellers) kontrolliert und gewartet werden.

In der Schweiz ergibt sich diese Prüfpflicht unter anderem aus folgenden gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien:

  • Art. 32b VUV (Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten): Schreibt zwingend vor, dass Arbeitsmittel gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht instand gehalten werden müssen und diese Instandhaltung zu dokumentieren ist.
  • SN EN 14470-1 / SN EN 14470-2: Die europäischen Produktnormen, welche die technischen Kriterien und Prüfverfahren für den einwandfreien Zustand definieren (Sicht- und Funktionsprüfungen).

Neben einer allgemeinen Sichtprüfung auf mechanische Schäden oder Korrosion werden bei der jährlichen Kontrolle des Schranks für Gefahrstoffe folgende Funktionen überprüft:

  • Türen schliessen einwandfrei
  • Abstände, Grössen usw. entsprechen der Norm
  • Dichtungen, Ventile, Seitenwände und Scharniere sind intakt
  • Belüftungsanlage funktioniert den Vorschriften entsprechend
  • der Luftvolumenstrom ist ausreichend