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Lesezeit: 3 Minuten

Für jeden Bauherren ist es ist es wichtig, die Baustelleneinrichtung ordnungsgemäss und gewissenhaft zu organisieren: Neben diversen einzuholenden Genehmigungen, sind rechtliche Vorschriften einzuhalten und verschiedene Gewerke zu koordinieren. Daher ist bereits vor Baubeginn ein umfassender Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen. Auf diese Weise sollen zu jeder Zeit die Sicherheit und Gesundheit aller Akteure auf einer Baustelle gewährleistet werden.

Welche Vorschriften gelten für die Baustelleneinrichtung?

Damit eine Baustelle vollständig und sicher eingerichtet werden kann, regelt in der Schweiz die Bauarbeitenverordnung (BauAV) die zu treffenden Massnahmen. Die Verordnung integriert dazu wichtige Bestimmungen aus dem Arbeitsgesetz (ArG) und der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV). Darüber hinaus sind grundlegende Regelungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten. Dazu gehören unter anderem das Abfall- sowie Strassen- und Verkehrsrecht.

Grundlagen des Arbeitsschutzgesetzes bei der Baustelleneinrichtung

Für einen Bauherren bildet Kapitel 2, Abschnitt 1, Artikel 3 der BauAV einen wichtigen Grundsatz bei der Baustelleneinrichtung: Bauarbeiten müssen so geplant werden, dass das Risiko von Berufsunfällen, Berufskrankheiten oder Beeinträchtigungen der Gesundheit möglichst klein ist und die notwendigen Sicherheitsmassnahmen, zum Beispiel bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, eingehalten werden können.

Im Zuge dessen sind ein betrieblicher Brandschutz sowie geeignete Arbeitsschutzmassnahmen zu planen und umzusetzen. Diese Informationen sind deutlich an alle Beschäftigten zu vermitteln.

Sobald der Bauherr eine Baufirma mit den Bauarbeiten beauftragt, ist diese dafür verantwortlich, die Vorschriften der BauAV umzusetzen und einzuhalten.

Artikel 4 BauAV

Gemäss Artikel 4 der BauAV mit dem Titel „Organisation der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes“ muss der Arbeitgeber bzw. Bauherr auf jeder Baustelle eine Person ernennen, die für den Gesundheitsschutz sowie die Arbeitssicherheit zuständig ist. Diese Person ist dazu befugt, den Arbeitnehmern gegenüber diesbezüglich Weisungen zu erteilen.

Laut BauAV müssen Personen von der Baustelle verwiesen werden, die durch ihr Verhalten sich selbst oder andere gefährden.

Pflichten und Regelungen der Verkehrssicherung für die Einrichtung von Baustellen

Auch hier gilt, dass die auferlegten Pflichten zur Verkehrssicherung an den jeweils ausführenden Baubetrieb abgegeben werden. Jedoch behält der Bauherr während der gesamten Dauer der Baustelle die alleinige Aufsichtspflicht, d. h. er haftet auch für Schäden und Unfälle, wenn notwendige Schutz- oder Sicherungsmassnahmen bei der Baustelleneinrichtung nicht umgesetzt wurden. In diesem Zusammenhang ist er verpflichtet, regelmässig die Baustellensicherung zu kontrollieren. Die Verkehrssicherungsmassnahmen umfassen alle Personen, die sich befugt auf der Baustelle aufhalten.

Für die grundsätzlichen Arbeitssicherheitsbelange der einzelnen Gewerke ist der Bauherr hingegen nicht verantwortlich. Allerdings gehört es zu seiner Verkehrssicherungspflicht, die Baustelle gegen das Betreten durch Unbefugte vollständig abzusichern, da sonst Schadenshaftungsansprüche entstehen können. Je nach Grösse des Bauprojekts kommen hierzu Bauzäune aus Drahtgitter oder Holzelementen, Sicherheitsfirmen und auch Sicherheitszeichen zum Einsatz.

Baustelleneinrichtungsplan erstellen mit der 3-Punkte-Checkliste

Das Herzstück einer Baustelleneinrichtungsplanung ist der Baustelleneinrichtungsplan: Dieser kann unmittelbar erstellt werden, nachdem ein Auftrag erteilt ist und das Baufeld besichtigt wurde. So lassen sich die wichtigen Eckpunkte der BauAV möglichst früh berücksichtigen und alle einzubeziehenden Akteure zusammentragen.

  1. Vor der Auftragsvergabe – erste planerische Schritte

    • Auswahl des Bauverfahrens sowie des Bauverlaufs
    • Planung der Baustelleneinrichtung wie Geräte und Maschinen, Anzahl der Arbeiter und Gewerke, usw.
    • grundlegende Kostenkalkulation des Bauprojekts

  2. Zwischen Auftragsvergabe und Baubeginn – Konkretisieren des Plans

    • nach der Auftragsübergabe wird der Plan mit den ausführenden Akteuren abgestimmt
    • enthaltene Punkte werden überarbeitet, vervollständigt und ergänzt
    • Präzisieren aller Schritte, so dass der Baubeginn eingeleitet werden kann

  3. Ab dem Baubeginn – letzte korrigierende Schritte

    • nachträgliche Aufnahme von Details oder Änderungen im Bauablauf
    • ggf. Änderung der Baustelleneinrichtung bei abweichenden Gegebenheiten vor Ort

Der Baustelleneinrichtungsplan sollte dazu bereits vor dem Beginn der Bauarbeiten fertiggestellt sein und vom Bauherren selbst oder einem Baukoordinator gezeichnet werden. Der Verantwortliche sollte darin neben dem Grundriss des Bauwerks folgende wichtige Elemente massstabsgetreu abbilden:

  • Baumaschinen und Geräte
  • sämtliche Gebäude und (Wohn-)Container, sowie Sanitäranlagen
  • Verkehrswege und -flächen
  • Lagerbereiche für Baustoffe
  • alle Leitungen und Anschlüsse zur Wasser- und Stromversorgung
  • Elemente der Baustellensicherung sowie Gerüste
  • Container zur Abfall- und Schuttentsorgung

Ein Baustelleneinrichtungsplan sollte in einem angemessenen Massstab gezeichnet werden, so dass alle auf der Baustelle befindlichen Details gut zu erkennen sind. Als Richtwerte für einen Grundriss gelten daher:

M1:100 – kleine Elemente

M1:200 – grosse Elemente

M1:250 – grosse Architekten- und Ingenieurobjekte

FAQ zur Baustelleneinrichtung

Was gehört zu einer Baustelleneinrichtung?

Eine Baustelleneinrichtung besteht aus vielen verschiedenen Einzelteilen. Beispielsweise umfasst dies Wohn- und Wirtschaftsgebäude, Baumaschinen oder Grossgeräte. Doch auch Versorgungsleitungen und Verkehrswege gehören dazu.

Wer ist für eine Baustelle verantwortlich?

Grundlegend ist immer der Bauherr die verantwortliche Person auf einer Baustelle. Er muss stets dafür sorgen, dass alle Schutz- und Sicherheitsmassnahmen ausgeführt und eingehalten werden. Der Bauherr trägt die alleinige Haftung, bis die Baustelle fertiggestellt ist – auch wenn bestimmte Teilaufgaben an Baufirmen oder einen Baukoordinator abgegeben wurden..

Muss eine Baustelleneinrichtungsplan abgenommen werden?

Baustelleneinrichtungspläne müssen prinzipiell nicht durch Sachverständige oder Behörden geprüft werden. Sie unterliegen jedoch der Sorgfaltspflicht aller Mitwirkenden oder des Erstellers. Um die Baustelleneinrichtung reibungslos auszuführen, sollten in jedem Fall der Bauherr oder eine entsprechend ernannte Person aktiv am Plan mitwirken. Zudem ist ein Baustelleneinrichtungsplan jederzeit aktuell zu halten und gegebenenfalls anzupassen.

Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel ausserdem Sachverständige hinzugezogen werden.

Bildquellen:
© gettyimages.de – Skynesher