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Ein sauberer Arbeitsplatz sollte selbstverständlich sein: Einerseits beugt er der Verbreitung gefährlicher Keime und Krankheitserreger vor. Zum anderen gewährleistet die Einhaltung von Hygienestandards, dass Produkte sicher hergestellt, verarbeitet und konsumiert werden können. Je nach Branche gelten unterschiedliche betriebliche Hygienevorschriften. Warum diese wichtig sind und worauf Sie allgemein bei der Betriebs- und Personalhygiene achten sollten, erfahren Sie im Ratgeber.  

Vorteile von Hygienevorschriften im Betrieb

In jedem Unternehmen sollten Sie die gängigen Hygienevorschriften beachten, um das Risiko von Keimübertragungen am Arbeitsplatz so gering wie möglich zu halten. Besonders in empfindlichen Bereichen wie der Lebensmittelbranche oder im medizinischen Bereich spielt die Betriebshygiene eine wichtige Rolle, denn ihre Einhaltung ist essenziell, um die Gesundheit von Patienten und Patientinnen, Kundschaft oder Gästen nicht zu gefährden.

Verschiedene behördliche Vorgaben erleichtern es geschäftsführenden Personen, eine Orientierung zu finden, um einen adäquaten Hygienestandard aufzubauen und dauerhaft aufrecht zu erhalten.

Kontrolle der Betriebshygiene

• Die Vorgaben der Betriebshygiene schaffen verlässliche Richtlinien, die bei der Etablierung eines betrieblichen Kontrollsystems unterstützen. Anhand der gesetzlichen Vorgaben können Unternehmen eigene, betriebsinterne Hygieneregeln und -massnahmen festlegen und umsetzen.


• Bei Erkrankungsfällen, z. B. nach dem Besuch eines Restaurants, wird der Betrieb in den meisten Fällen auf die Einhaltung der Hygienevorschriften hin untersucht – diese dient somit auch einer rechtlichen Absicherung.


• Vorschriften zur Sauberkeit am Arbeitsplatz tragen zur Produktsicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher bei. Durch Hygieneampeln oder Zertifizierungen entsteht Vertrauen bei der Kundschaft.


• Eine gute Betriebshygiene dient dem effektiven Gesundheitsschutz von Mitarbeitenden, da der Übertragung von Keimen und Krankheitserregern vorgebeugt wird. Dadurch verringert sich auch der Krankenstand in Unternehmen, was langfristig Kosten spart und die Produktivität erhöht.

Allgemeine Betriebshygiene am Arbeitsplatz für Branchen jeder Art

Welche Hygienevorschriften greifen, hängt zunächst von der Art des Betriebes ab. Strengere Regelungen gelten beispielsweise im Bereich der Nahrungsmittelindustrie, in aseptischen Betrieben sowie im Gastronomie- und Hotelgewerbe. Aber auch in Büros und Produktions- oder Werkstätten sollten die Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz eine wichtige Rolle spielen. Unabhängig von der Branche sollten Sie Folgendes beachten:

Die Vorschriften zur allgemeinen Betriebshygiene sind im Arbeitsgesetz Artikel 6 zum Arbeitsgesetz enthalten. Die Vorgaben zu allgemeinen Hygienevorschriften am Arbeitsplatz gelten dabei für alle Betriebsräumlichkeiten.

Eine besondere Bedeutung kommt dabei jenen Bereichen zu, die eine hohe Frequenz von Besuchenden aufweisen. Dies sind zumeist Toilettenräume, aber auch Büroräume. Für Arbeitsflächen, Kühlschränke und andere Einrichtungen zur Lebensmittellagerung gelten zusätzlich gesonderte Hygienevorgaben.

Allgemein für alle Betriebe gilt:

• Gebäude und Betriebsräume sollten je nach Unternehmen täglich oder in einem festen, engmaschigen Turnus gründlich gereinigt werden. Zur Überwachung haben sich in der Praxis Reinigungsprotokolle bewährt.
• Die Reinigungsfrequenz sollte in Bereichen mit einer hohen Anzahl von Gästen oder Kundschaft erhöht werden.
• Häufig berührte Oberflächen sollten gründlich gereinigt und desinfiziert werden (Türgriffe, Tische, Lichtschalter, Telefone, etc.)
• Sanitärräume sollten je nach Branche täglich oder mindestens regelmässig gereinigt und desinfiziert werden.
• Bei der Reinigung und Desinfektion sollten Schutzhandschuhe getragen werden. Achten sie darauf, dass die Handschuhe regelmässig gewechselt werden! Die Hände sollten vor und nach den Reinigungsarbeiten gewaschen werden. Beim Wechseln der Arbeitsbereiche sollten die Handschuhe ebenfalls gewechselt werden.
• Bei der Arbeit verwendete Textilien, die mit Lebensmitteln, Ausscheidungen oder anderen Keimträgern in Kontakt gekommen sind, sollten täglich gewaschen werden – Kleidung ebenso wie Tücher oder Lappen. Zur hygienischen Sammlung der Textilien bieten sich Wäschespinde an.
• Bei der Reinigung sollte häufiger ein Wasserwechsel erfolgen, um Verunreinigungen vorzubeugen.
• Abfalleimer und Abfallbehälter sollten täglich oder je nach Betrieb mindestens regelmässig geleert werden.

Das A und O: Persönliche Hygiene der Mitarbeitenden

In den Bereich der Personalhygiene fallen alle Massnahmen, die der Reinhaltung von Mitarbeitenden und Angestellten inklusive ihrer Arbeitskleidung dienen. Oberstes Gebot hat hier das regelmässige Händewaschen sowie die Handdesinfektion nach jedem Toilettenbesuch.
Machen Sie Ihrem Personal das Einhalten von Hygienevorschriften so einfach wie möglich. Dies können Sie beispielsweise durch die Installation von Spendern für Seifen, Cremes und Desinfektion oder die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln auf den Toiletten erreichen.
Auch das Tragen sauberer Arbeitskleidung ist wichtig, um eine angemessene persönliche Hygiene zu gewährleisten. Dabei sollten Sie darauf achten, dass die Arbeitskleidung nur am Arbeitsplatz getragen wird – und weder in den Pausen ausserhalb des Betriebs noch auf dem Arbeitsweg.

Kommen Mitarbeitende bei ihrer täglichen Arbeit mit toxischen Substanzen in Kontakt oder besteht ein Ansteckungsrisiko durch den Umgang mit Patientinnen oder Patienten, so fallen unter die Personalhygiene auch regelmässige Untersuchungen durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin.

Die persönliche Hygiene von Angestellten und Mitarbeitenden spielt eine wichtige Rolle für die Sauberkeit am Arbeitsplatz. Das regelmässige und richtige Händewaschen ist hierbei elementar. Sensibilisieren Sie Ihr Personal für ein häufiges und gründliches Händewaschen. Je schmutziger der Arbeitsplatz, desto öfter sollten die Hände gewaschen werden. Übrigens: Häufig und richtig gewaschene Hände sind oftmals hygienischer als selten gewechselte Handschuhe!

Hinweise für die Gastronomie und Lebensmittelverarbeitung

Besonders in lebensmittelverarbeitenden Betrieben müssen strengste Hygienevorgaben befolgt und ihre Einhaltung nach standardisierten Verfahren engmaschig kontrolliert werden. Neben dem Befolgen von Vorschriften sollten Sie auch für geeignete Räumlichkeiten sorgen, damit sich möglichst wenige Keime bilden können. Folgende Anhaltspunkte geben Ihnen einen ersten Überblick:

Bauliche Massnahmen:

  • Achten sie auf ein gut funktionierendes Abwassersystem: Ein Aufstauen von Brauch- oder Abwasser sollten Sie unbedingt vermeiden – hier können sich schädliche Keime bilden. Reinigen und desinfizieren Sie den Abfluss regelmässig!
  • Glatte Oberflächen: Für den Bau von Räumlichkeiten, in denen Lebensmittel zubereitet und verarbeitet werden, eignen sich glatte, leicht zu reinigende Oberflächen. Edelstahlsorten oder Fliesen sind geeignete Materialien.
  • Farben oder Putz an den Wänden dürfen nicht abblättern, sie müssen unversehrt sein, um eine leichte Reinigung zu ermöglichen.
  • Wände, Decken und Fussböden sollten wasserundurchlässig sein. Damit sich weder Schmutz noch Nässe ansammeln können, sollten die Übergänge zwischen Wänden und Fussböden im Optimalfall abgerundet sein.
  • Achten Sie darauf, dass sich keine Feuchtigkeit ansammelt! In Mulden und beschädigten Oberflächen können sich leicht Schimmel und Keime bilden. Bauliche Massnahmen wie schräge Flächen, Reinigungsgänge sowie ausreichende Be- und Entlüftungssysteme sorgen dafür, dass sich kein Kondenswasser staut.

Vorschriften für lebensmittelverarbeitende Betriebe

Die Hygienevorschriften für Gastronomie und Lebensmittelverarbeitung sind in der Verordnung des EDI sowie im Lebensmittelgesetz (LMG) zusammengefasst.
Diese Verordnungen regeln unter anderem:

  • die beim Umgang mit Lebensmitteln zu beachtende Hygiene;
  • die Hygiene des Personals von Lebensmittelbetrieben und seine Schulung in Hygienefragen;
  • die thermischen Verfahren und die Verarbeitungshygiene;
  • besondere Bestimmungen für Lebensmittel tierischer Herkunft;
  • spezielle Bestimmungen über die hygienische Milchverarbeitung in Sömmerungsbetrieben;
  • die für Lebensmittel geltenden mikrobiologischen Kriterien.

FAQ zur Betriebshygiene

Was ist Betriebshygiene?

Betriebshygiene beinhaltet alle Massnahmen zur allgemeinen Reinigung, Ordnung und Instandhaltung betrieblicher Räume und Geräte sowie Massnahmen zur persönlichen Hygiene, um die Übertragung von Keimen zu vermeiden. Die genauen Verordnungen zur Hygiene unterscheiden sich je nach Hygienebereich stark.

Welche Hygienebereiche gibt es?

Hygienebereiche sind die Bereiche, in denen spezifische Hygienevorschriften gelten. Diese variieren je nach Branche und Betrieb stark. Zu Hygienebereichen zählen unter anderem Betriebsstätten, betriebliche Räume und Arbeitsplätze, Lebensmittel sowie die persönliche Hygiene am Arbeitsplatz. In Reinräumen, Laboren und Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen unterliegen Hygienebereiche noch strengeren Vorlagen.

Warum ist Hygiene am Arbeitsplatz wichtig?

Hygiene am Arbeitsplatz dient dem effektiven Gesundheitsschutz der Mitarbeiter, da der Übertragung von Keimen und Krankheitserregern vorgebeugt wird. Dadurch verringert sich auch der Krankenstand in Unternehmen, was langfristig Kosten spart und die Produktivität erhöht. Daneben gibt es noch weitere Vorteile.

Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel ausserdem Sachverständige hinzugezogen werden.

Bildquellen:
© gettyimages.de – Smederevac