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Sicherheitskennzeichen sind Piktogramme, die in Betrieben und in öffentlichen Gebäuden sicherheitsrelevante Informationen für Mitarbeiter und Besucher übermitteln. Dazu werden Symbole genutzt, die möglichst verständlich und selbsterklärend sind. Insbesondere im Bereich des Arbeits- und Unfallschutzes kommen den Kennzeichen eine wichtige Bedeutung zu, da sie schwerwiegende Unfälle oder gesundheitliche Schäden verhindern helfen.
Anwendungsgebiete von Sicherheitskennzeichen
Sicherheitskennzeichen werden dazu in folgende Kategorien unterteilt:
- Verbotszeichen
- Gebotszeichen
- Warnzeichen
- Rettungszeichen
- Brandschutzzeichen
Verbindliche Normen zur Gestaltung und zur Anbringung gewährleisten, dass die Sicherheitskennzeichnung in der jeweiligen Kategorie einheitlich und vorschriftsgemäss in Betrieben und öffentlichen Gebäuden erfolgen kann – und der Arbeits- und Unfallschutz zu jeder Zeit verlässlich gegeben ist.
Normen für Sicherheitskennzeichen
Verbindliche Normen für Sicherheitskennzeichen sorgen für ein einheitliches Erscheinungsbild der Beschilderungen.
International und europäisch abgestimmt sind die neuen Symbole zur Sicherheitskennzeichnung in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3: Das EU-Programm zur Sicherheitskennzeichnung beinhaltet wesentlich die Vorgaben aus der Norm DIN EN ISO 7010 sowie Vorschriften zur Kennzeichnung von Fluchtwegen und Erste-Hilfe-Mitteln.
Unterschieden werden die Sicherheitskennzeichen in der ASR A1.3 durch Buchstaben. Ergänzt durch eine dreistellige Ziffer, ist jedes Sicherheitskennzeichen so identifizierbar:
P = Verbotszeichen
W = Warnzeichen
M = Gebotszeichen
E = Rettungszeichen
F = Brandschutzzeichen
S = Zusatzzeichen
H = Hinweiszeichen
C = Kombinationszeichen
Die unterschiedlichen Farben und Formen von Sicherheitskennzeichen
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 legt fest, welche Formen und Farben für die jeweiligen Schilder und Plaketten vorgeschrieben sind. So ist die jeweilige Aussagekraft des Sicherheitskennzeichens sofort zu erkennen:
Sicherheitskennzeichen | Form und Farbe | Beispiele |
---|---|---|
Verbotszeichen zeigen an, welche Verhaltensweise verboten ist | kreisförmig mit rotem Rand mit rotem Querbalken | ![]() |
Gebotszeichen enthalten Hinweise auf das notwendige Verhalten | kreisförmig blau | ![]() |
Warnzeichen deuten auf Gefahren hin | gleichseitiges Dreieck gelb mit schwarzem Rand | ![]() |
Rettungszeichen enthalten Hinweise auf Hilfe bei Notfällen und markieren auch Rettungswege und Notausgänge | quadratförmig grün | ![]() |
Brandschutzzeichen geben Hinweise auf Hilfsmittel und Verhaltensweisen im Brandfall | quadratförmig rot mit weissem Rand | ![]() |
Die Erkennungsweite von Sicherheitskennzeichen
Neben der geometrischen Form und Farbe ist auch die Erkennungsweite von Sicherheitskennzeichen geregelt. Sie gibt an, wie gross die entsprechenden Sicherheitszeichen sein müssen, damit sie in einer bestimmten vorgeschriebenen Entfernung gut zu erkennen sind. Dabei spielen auch die Beleuchtungsverhältnisse eine wichtige Rolle. Gemäss ASR A1.3 sowie DIN 4844-1 lauten die Normen für Kennzeichnungen im Hinblick auf die Erkennungsweiten wie folgt:

Je nach Räumlichkeit und Lichtverhältnissen ergeben sich andere Erkennungsweiten für Sicherheitskennzeichen. Eine optimale Erkennungsweite ist jeweils immer dann erreicht, wenn sowohl die Form, die Farbe und das Symbol des Schildes gut zu sehen sind. Für Umgebungen mit wechselnden Lichtverhältnissen, wie z. B. Strassen oder Wege auf dem Betriebsgelände, sind so mitunter neben besonders grossen auch dauerhaft beleuchtete oder reflektierende Sicherheitskennzeichen nötig.

Zusätzlich zu der passenden Grösse sollten Sie ausserdem darauf achten, dass die Kennzeichen unverdeckt und damit einsehbar bleiben: Schmutz, Schnee oder die Schilder verdeckende Fahrzeuge oder Gerätschaften sollten umgehend entfernt werden.

Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel ausserdem Sachverständige hinzugezogen werden.
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