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Flucht- und Rettungswege gehören zu den sogenannten sicherheitsrelevanten Schutzmassnahmen in öffentlichen Gebäuden. Damit sich Mitarbeiter und Besucher in Gefahrensituationen schnellstmöglich in Sicherheit bringen und im Notfall helfen können, müssen diese Wege in einem Flucht- und Rettungsplan erfasst werden. Der Plan beruht auf dem Sicherheits- und Brandschutzkonzept, das zuvor für das Gebäude erstellt wurde. Er wird an entscheidenden Stellen ausgehängt und zeigt in einem schnell erfassbaren Schema alle relevanten Informationen für den Notfall an. Sie können mit der Anfertigung externe Experten beauftragen oder den Flucht- und Rettungsplan selbst erstellen. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und Verordnungen.
Auf welchen gesetzlichen Vorschriften beruht ein Flucht- und Rettungsplan?
Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, für die Sicherheit seiner Angestellten zu sorgen und sie vor allen Gefahren für Leben und Gesundheit, die bei Ausübung der Arbeit auftreten können, zu schützen. Diese im Arbeitsgesetz eher allgemein formulierte Pflicht wird in Bezug auf Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen in den folgenden Gesetzen und konkretisiert:
- Die Artikel 29 und 36 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) fordern, dass der Arbeitgeber Massnahmen in Bezug auf Brandgefahr zum Schutz der Angestellten trifft.
- Die Brandschutzrichtlinie „Flucht- und Rettungswege“ der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen beschreit die Anforderungen an die Flucht- und Rettungswege, die in der Schweiz je nach Art des Gebäudes gelten.
- In den Normen ISO 23601 und SN EN ISO 7010 sind sämtliche formalen Anforderungen festgelegt. Das betrifft neben den Inhalten unter anderem Format, Schrift- und Abbildungsgrösse, Gestaltungsgrundlagen wie Layout und Farbgebung sowie Vorgaben zur Prüfung und Überarbeitung.
Welche Betriebe müssen einen Flucht- und Rettungsplan erstellen?
Die Gesetzestexte sagen abhängig von der Art des Gebäudes, in welchen Fällen ein Flucht- und Rettungsplan erstellt werden muss und wie die Flucht- und Rettungswege anzulegen sind.
Ausserdem können Behörden einen solchen Plan für die Erteilung von Baugenehmigungen oder im Rahmen eines Konzepts zum betrieblichen Brandschutz fordern.
Fakt ist, dass ein Flucht- und Rettungsplan Leben retten kann. Von daher sollten Sie den Aufwand nicht scheuen und allen Mitarbeitern und Besuchern Ihres Unternehmens grösstmöglichen Schutz und Sicherheit bieten.
Welche Informationen gehören in den Flucht- und Rettungsplan?
Ein Flucht- und Rettungsplan muss alle Informationen enthalten, die es den Personen im Gebäude ermöglichen, sich selbst oder andere in einer Gefahrensituation schnellstmöglich in Sicherheit zu bringen. Er besteht aus sechs Elementen:

- Detailplan: Den grössten Raum nimmt ein schematischer Grundriss ein, der die Umgebung des entsprechenden Standorts darstellt. Dabei kann es sich um die gesamte Etage, einen Gebäudeflügel oder, wenn es der Massstab erlaubt, das ganze Betriebsgebäude handeln. Wichtig ist, dass die Lage der Perspektive des Betrachters entspricht und Fluchtwege farblich hervorgehoben sind. Pfeile zeigen die optimale Bewegungsrichtung zum nächsten Notausgang an. Ausserdem sind die Standorte von Feuerlöschern im Betrieb, Erste-Hilfe-Vorrichtungen, Treppen und Lifts mit Piktogrammen eingezeichnet.
- Übersichtsplan: Wenn der Detailplan nicht die gesamte Betriebsanlage abbilden kann, wird der Detailausschnitt in einer schematischen Darstellung der Anlage farbig markiert, sodass der Betrachter auf einen Blick einschätzen kann, wo er sich befindet. In diesem Überblick sind an das Betriebsgelände angrenzende Strassen, Gebäude und Freiflächen gekennzeichnet; ein Piktogramm markiert den allgemeinen Sammelplatz für die Belegschaft.
- Legende: In der Legende werden alle verwendeten Piktogramme und Abkürzungen eindeutig erläutert.
- Verhalten im Brandfall: In diesem Informationskasten wird Schritt für Schritt dargestellt, was im Brandfall zu tun ist. Er enthält unter anderem die Telefonnummer der Feuerwehr und die wichtigsten Angaben zur Brandmeldung.
- Verhalten bei Unfällen: Der zweite Infokasten enthält die Verhaltensregeln bei Betriebsunfällen. Neben der Telefonnummer der Sanität finden sich hier Informationen zur Unfallmeldung und in welcher Reihenfolge weitere Massnahmen zu ergreifen sind, z. B. die Information von Ersthelfern im Betrieb.
- Angaben zur Erstellung des Plans: Im Unglücksfall unwichtig und deshalb verhältnismässig klein ist ausserdem vermerkt, wer den Plan erstellt hat und auf welches Gebäude bzw. welchen Gebäudeteil er sich bezieht. Ausserdem muss hier das Datum der Erstellung auftauchen, damit die Aktualität jederzeit geprüft werden kann.
Formelle Vorgaben an einen Flucht- und Rettungsplan
Genauso wichtig wie der Inhalt ist, wie die Informationen dargestellt werden. Damit sich auch betriebsfremde Personen sofort zurechtfinden, muss der Plan einem bestimmten Muster folgen. Grundsätzliche Anforderungen an einen Flucht- und Rettungsplan:
- farbiges Layout auf weissem Untergrund
- unter allen Bedingungen deutlich erkennbar (ggf. hinterleuchtet oder aus nachleuchtenden Materialien)
- Überschrift „Flucht- und Rettungsplan“ in Landessprache
- falls aufgrund von Geschäftszweig oder Mitarbeiterstruktur erforderlich, sind mehrsprachige Pläne zu erstellen
- Format mindestens DIN A3; Ausnahme: für Zimmerpläne (in Einzelbüros, Meeting-Räumen oder Hotelzimmern) ist DIN A4 erlaubt
- Überschrift muss mindestens 7 % der Länge der kürzeren Blattseite betragen; alle übrigen Symbole müssen mindestens 7 mm, Buchstaben mindestens 2 mm gross sein
- Massstab des Plans bei kleinen und mittleren Anlagen mindestens 1:100; bei grossen Anlagen 1:250 und Einzelräumen 1:350
- Markierung für Standort des Betrachters
- standortgenaue Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Ausrüstung und Feuerlöschern
- Ausrichtung des Detail- und Übersichtsplans muss der Blickrichtung des Betrachters entsprechen
- Kennzeichnung von mindestens einer Sammelstelle ist zwingend notwendig
Bringen Sie den Plan in 1,60 m Höhe (vom Boden zur Planmitte) an stark frequentierten Stellen an, z. B. an Türen, in Gängen oder Treppenzugängen. Zusätzlich zum gut sichtbaren Flucht- und Rettungsplan sollten Sie im Gebäude mit entsprechenden Sicherheitskennzeichen darauf aufmerksam machen, wo sich Flucht- und Rettungswege, Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Produkte befinden.
Wer darf einen Flucht- und Rettungsplan erstellen?
Da im Ernstfall Leben von ihm abhängen, sollten Sie sich im Arbeitsschutz oder bestenfalls im betrieblichen Brandschutz auskennen, wenn Sie den Plan selbst erstellen möchten. Im Idealfall können Sie das durch entsprechende Qualifikationen nachweisen.
Einen Flucht- und Rettungsplan selbst zu erstellen, kann eine Herausforderung darstellen, denn Sie müssen viele Normen und Details berücksichtigen. Dieses Problem umgehen Sie, indem Sie den Fluchtplan mit einer speziellen Software anfertigen. Dort sind die entsprechenden Vorgaben bereits im Programm hinterlegt, sodass Layout und Kennzeichnungen automatisch den Richtlinien entsprechen.
Fluchtplan regelmässig prüfen und überarbeiten
Flucht- und Rettungspläne müssen regelmässig überprüft werden. Sollten Sie bauliche Veränderungen vornehmen, durch die sich Flucht- und Rettungswege verändern, müssen die Pläne sofort aktualisiert werden.
Sie sollten zudem regelmässig alle Mitarbeiter über das Verhalten in Brand- und Notfällen schulen und die reibungslose Räumung der Arbeitsstätte üben. Eine Schulung sollten Sie ebenfalls durchführen, wenn Fluchtwege sich geändert haben.
FAQ zum Thema Flucht- und Rettungsplan erstellen
Die Brandschutzrichtlinie „Flucht- und Rettungswege“ der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen beschreibt die Anforderungen, je nach Art der Gebäude, an die Fluchtwege hinsichtlich Anordnung, Bemessung, Beschaffenheit, technischen Ausrüstungen und Freihaltung. Die Brandschutzvorschriften der VKF sind schweizweit verbindlich.
Ein Flucht- und Rettungsplan muss alle Informationen enthalten, die es den Personen im Gebäude ermöglichen, sich selbst oder andere in einer Gefahrensituation schnellstmöglich in Sicherheit zu bringen. Er besteht aus:
• Detailplan der Umgebung des entsprechenden Standorts
• Übersichtsplan der Betriebsanlage mit umliegenden Straßen und Gebäuden
• Legende aller verwendeten Piktogramme und Abkürzungen
• Infokasten zum Verhalten im Brandfall
• Infokasten zum Verhalten bei Unfällen
• Angaben zur Erstellung des Plans
Um einen Flucht- und Rettungsplan zu erstellen, müssen Sie sich gut im Arbeitsschutz, im betrieblichen Brandschutz und mit den Normen ISO 23601 und SN EN ISO 7010 auskennen. Falls weder Sie noch einer Ihrer Mitarbeiter sich gut genug auskennt, bieten verschiedene spezialisierte Firmen Unterstützung bei der Ausarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen an.
Bringen Sie den Plan in einer Höhe von ca. 1,60 Meter an – gemessen vom Boden etwa zur Planmitte. Wählen Sie eine stark frequentierte Stelle etwa im Hauseingang, Gang oder Treppengebäude
Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel außerdem Sachverständige hinzugezogen werden.
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