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Lithium-Ionen-Akkus sind in vielen elektronischen Geräten und Elektrofahrzeugen verbaut. Besondere Vorsicht ist beim Transport von Lithium-Batterien geboten, denn hier besteht eine erhöhte Brandgefahr. Lithium-Batterien gelten deshalb als Gefahrgut, und für einen sicheren Transport müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Im folgenden Artikel lesen Sie, was zu beachten ist und welche Regelungen gelten.
Warum Lithium-Ionen-Batterien als Gefahrgut gelten
Das in den Akkus enthaltene Lithium besitzt sehr reaktionsfreudige Eigenschaften, und besonders beim Transport sind die Akkus verschiedenen Einflüssen ausgesetzt. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, dass sie durch mechanische Einflüsse verformen. Aufgrund des Sicherheitsrisikos werden Lithium-Ionen-Akkus als Gefahrgut eingestuft und als solches transportiert.
Thermal Runaway
Der thermal Runaway („Durchgehen“) ist eine unaufhaltsame Kettenreaktion, ein Lithium-Ionen-Akkubrand, der kaum zu löschen ist. Hierbei steigt innerhalb von Millisekunden die Temperatur im Innern der Lithiumbatterie an, die gespeicherte Energie wird freigesetzt. Es entstehen hochgiftige und gesundheitsgefährdende Schwermetallablagerungen und Gase. Tragen Sie daher beim Umgang mit diesen Stoffen eine entsprechende Chemikalienschutzkleidung. Auch können beim thermal Runaway Bauteile aus dem Akku herausgeschleudert werden. Verschiedene Ursachen können den Brand auslösen:
- mechanische Beschädigungen wie z. B. durch Bruchstellen oder Quetschungen nach Stürzen oder Erschütterungen, die einen inneren Kurzschluss auslösen können.
- elektrische Belastungen durch Überladen oder durch Abnutzung.
- thermische Belastungen, wie sie durch Temperaturerhöhungen bei falscher Lagerung oder durch zu tiefe Temperaturen entstehen.
Um die Sicherheit beim Umgang mit Lithiumbatterien zu gewährleisten, sollten Sie in allen Branchen geeignete Brandschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb installieren. Da die technische Entwicklung der Akkus stetig voranschreitet und sich Lithium-Ionen-Akkus im Aufbau und Ihrer Größe voneinander unterscheiden, können die erforderlichen Maßnahmen unterschiedlich ausfallen. Die richtigen Schutzmaßnahmen können Sie im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festlegen.
Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit dem Gefahrgut zu einem Brand der Lithium-Batterien, wird als Löschmittel üblicherweise Wasser eingesetzt, um den Akku zu kühlen und die Akkupacks vor weiteren thermal Runaways zu schützen.
Lithiumbatterien: Transport richtig kennzeichnen
Laut ADR muss der Transport von Lithium Batterien deutlich gekennzeichnet werden. Je nach Verpackungsgröße sind hierfür unterschiedliche Maße verpflichtend. Bei größeren Verpackungskennzeichnungen ist aktuell das Maß von 100 mm x 100 mm vorgeschrieben, für kleinere Versandeinheiten reichen 100 x 70 mm aus.
In folgenden seltenen Fällen entfällt laut ADR die Kennzeichnungspflicht für den Transport von Lithiumbatterien:
- Versandeinheiten, in denen Lithium-Ionen-Zellen nur in Ausrüstung (inkl. Platinen) enthalten sind
- Wenn maximal vier Zellen in die Ausrüstung eingebaut oder nicht mehr als zwei eingebaute Batterien enthalten sind. Die gesamte Sendung darf dabei nicht mehr als zwei dieser Versandeinheiten enthalten.
Lithium-Batterien für den Transport verpacken
Ebenso wie für die Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus eignen sich auch für den Transport besonders stabile Sicherheitsbehälter wie beispielsweise spezielle Transportkisten. Defekte Akkus müssen der Verpackungsgruppe I entsprechen. Zusätzlich zur Innenverpackung muss diese von einem nicht brennbaren Dämmstoff umgeben sein.
Daran erkennen Sie einen beschädigten Lithium-Ionen-Akku
Besonders brandgefährdet sind defekte Lithiumbatterien – vor allem solche mit einem Gewicht über 500 Gramm. Folgende Merkmale weisen darauf hin, dass ein Akkumulator beschädigt ist:
- deutlich verformtes Gehäuse
- angelaufene Metallteile an der Batterie
- Schmelzstellen am Kunststoffgehäuse
- Austreten von Flüssigkeit
- Erwärmung des Akkus in ausgeschaltetem Zustand
Kritisch defekte Lithiumbatterien versenden
Von einem kritisch defekten Lithium-Ionen-Akku spricht man, wenn unter normalen Transportbedingungen mit einem thermal Runaway zu rechnen ist (d. h. wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass übliche Erschütterungen auf holperigen Straßen oder eine Vollbremsung einen Akkubrand verursachen). Für den Transport kritisch defekter Lithiumbatterien müssen Sie nach Sondervorschrift SV376 die Zustimmung des BAM einholen. Auch für die Verpackung gelten hier besonders strenge Vorschriften.
Voraussetzungen für den Transport von Lithiumbatterien
Insbesondere die Energiedichte von Lithium-Ionen-Akkus entscheidet darüber, welche Gefahrgutregelungen Sie beim Transport berücksichtigen müssen. Wenn Sie Lithium-Batterien transportieren wollen, ist das nur mit einer Prüfzusammenfassung erlaubt: Der UN-Test 38.3 (UN Manual of Tests and Criteria) gewährleistet die Sicherheit von Li-Ionen-Akkus beim Transport als Gefahrgut, er wird für den Versand zu Lande, Wasser und zu Luft angewandt. Hierfür werden die Bedingungen simuliert, die beim Transport von Lithiumbatterien gegeben sind. Das Ergebnis des UN-Transportation-Tests müssen Sie auf der ganzen Lieferkette nachweisen können.
Wer sich nicht an die Verpflichtung zur Durchführung des UN-Tests 38.3 hält, riskiert ein Bußgeld. Sollte es zu einem Brand mit Lithium-Batterien kommen, kann die Versicherung außerdem die Zahlung verweigern.
Handelt es sich bei dem Gefahrgut um Prototypen oder sogar beschädigte Lithium-Batterien, sind noch einmal gesonderte Verpackungsvorschriften zu beachten.
Checkliste – diese Informationen müssen in der Prüfzusammenfassung stehen
Wenn Sie Lithium-Batterien transportieren wollen, ist das nur mit einer Prüfzusammenfassung erlaubt. Diese soll sicherstellen, dass alle für den Transport des Gefahrguts nötigen Parameter geprüft wurden. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Busse. Sollte es zu einem Brand mit Lithium-Batterien kommen, kann die Versicherung zudem die Zahlung verweigern.
Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen, die in einer Prüfzusammenfassung enthalten sein müssen:
- Name des Zellen-, Batterie- oder Produktherstellers
- Kontaktinformationen des Zellen-, Batterie- oder Produktherstellers
- Name des Prüflabors mit allen Kontaktinformationen
- eine eindeutige Prüfberichtsidentifikationsnummer
- Datum des erstellten Prüfberichts
- eine detaillierte Beschreibung der Zelle oder Batterie
- Liste der durchgeführten Prüfungen und Ergebnisse
- Verweis auf Prüfanforderungen für zusammengesetzte Batterien
- Verweis auf die verwendete, überarbeitete Ausgabe des Handbuchs über Prüfungen und Kriterien und etwaige Änderungen dazu
- Unterschrift mit Namen und Titel des Unterzeichners als Hinweis auf die Gültigkeit der bereitgestellten Informationen
Diese Vorschriften gelten für den Transport von Lithiumbatterien
Um die Sicherheit aller an der Transportkette beteiligten Parteien zu gewährleisten, gelten beim gewerblichen Versand umfangreiche Beförderungsvorschriften. Sollen beschädigte Lithium-Batterien versendet werden, sind zudem zusätzliche Gefahrgutvorschriften einzuhalten.
Lithium-Ionen-Batterien mit einer Energie von mehr als 100 Wh werden im internationalen Transportrecht als Gefahrgut der Klasse 9 behandelt. Folgenden Vorschriften gelten jeweils für die verschiedenen Verkehrswege:
• Straße/Schiene: ADR/RID
• Seefracht: IMDG Code
• Luftfracht: IATA DGR
Achten Sie darauf, immer die aktuelle Version der jeweiligen Vorschrift zu nutzen: Die Lithium-Ionen-Batterietechnik entwickelt sich stetig weiter, und somit werden auch Transportvorschriften häufiger angepasst.
Je nach Akku-Typ bzw. Einbau im Gerät werden die Batterien nach folgenden Vorschriften beurteilt:
• UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien
• UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen
• UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen verpackt
Wenn Zweifel darüber bestehen, welche Vorgaben zur Anwendung kommen, kann das herstellende Unternehmen oder eine Gefahrgutfachkraft gesicherte Auskünfte liefern.
FAQ zum Transport von Lithiumbatterien
Das in den Akkus verbaute Lithium ist extrem reaktionsfreudig. Damit die Brandgefahr möglichst gering gehalten wird, ist der Transport von Lithium-Ionen-Akkus als Gefahrgut vorgeschrieben, denn hierfür gelten spezielle Sicherheitsvorschriften.
Für den Versand und Transport von Lithium Batterien gelten je nach Verkehrsweg folgende Vorschriften:
• Straße/Schiene: ADR/RID
• Seefracht: IMDG Code
• Luftfracht: IATA DGR
Von einem kritisch defekten Lithium-Ionen-Akku spricht man, wenn unter normalen Transportbedingungen mit einem thermal Runaway zu rechnen ist (d. h. wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass übliche Erschütterungen auf holperigen Straßen oder eine Vollbremsung einen Akkubrand verursachen).
Eine unsachgemäße Lagerung, hohe Temperaturen und mechanische Beschädigungen begünstigen die Brandgefahr von Li-Ionen-Akkus, da diese zu einem inneren Kurzschluss führen können.
Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel ausserdem Sachverständige hinzugezogen werden.
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