Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
post
Lesezeit: 3 Minuten

Zu einer Lagereinrichtung gehören üblicherweise Regale unterschiedlicher Grössen und Bauweisen. Handelt es sich um gewerblich genutzte Regale, unterliegen diese einer Prüfpflicht. Die Regale müssen in regelmässigen Abständen kontrolliert werden. Werden dabei Schäden festgestellt, müssen diese sofort behoben werden, um Unfälle zu vermeiden und die allgemeine Sicherheit im Lager zu gewährleisten. In unserem Ratgeber lesen Sie, welche Regale wie oft, durch wen und nach welchen Vorschriften geprüft werden müssen.

Regalprüfung – wie oft muss sie durchgeführt werden und wer darf die Regale prüfen?

Die regelmässige Gefährdungsbeurteilung von Regalen sorgt in einem Lager für Sicherheit. Die Regalinspektion besteht aus einer wöchentlichen Sichtkontrolle und einer jährlichen Expertenkontrolle.

Lagermitarbeiterin prüft Regal

Für die wöchentliche Sichtkontrolle begutachtet ein dafür geschulter Mitarbeiter jedes einzelne Regal. Hierbei wird kontrolliert, ob die Lasten gleichmässig verteilt sind, sich die Regale nicht zur Seite neigen, die Regalböden eben oder Auffälligkeiten vorhanden sind. Dazu muss der kontrollierende Mitarbeiter vorab nach der Betriebssicherheitsverordnung instruiert und gemäss DIN 15635 geschult worden sein. Fallen bei der Sichtprüfung Schäden oder Fehler auf, müssen diese sofort behoben werden.

Die wöchentliche Sichtprüfung wird protokolliert, sodass Fehler und Beanstandungen aufgezeichnet werden können. Weitere Unterlagen dokumentieren die Fehlerbehebung sowie zusätzliche Massnahmen, die dem Schutz der Mitarbeiter bzw. Kunden dienen. Nach einer Regal-Reparatur ist zudem immer ein Standsicherheitsnachweis auszuführen und schriftlich zu dokumentieren.

Die jährliche Regalinspektion ist durch einen sogenannten Regalprüfer durchzuführen, der über einen speziellen Befähigungsnachweis verfügt. Die Prüfung findet in Abständen von höchstens 12 Monaten statt. Die Befähigung erfolgt entsprechend der technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203). Für Betriebe mit umfangreichen Lagerflächen oder Lagern an mehreren Standorten ist gegebenenfalls die Ausbildung eines Mitarbeiters zum Regalprüfer lohnend. Kleinere Betriebe beauftragen zur Jahresprüfung von Schwerlastregalen in der Regel einen externen Dienstleister.

Welche Vorschriften regeln die Regalprüfung?

Die regelmässige Regalprüfung dient der Sicherheit der Mitarbeiter und Kunden in Lagern, betrieblichen Werkstätten oder Verkaufsräumen. Sie ist besonders wichtig, wenn Flurförderfahrzeuge oder Automaten die Regale bedienen, da es hier ein erhöhtes Risiko für Beschädigungen an den Regalen gibt. Welche Regale geprüft werden müssen, wer die Prüfungen durchführen darf und wie oft die Regalinspektion vorgenommen werden muss, regeln verschiedene gesetzliche Vorschriften:

  • Pflicht des Arbeitgebers zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen: Art. 6 des Arbeitsgesetzes (ArG)
  • Gefährdungsbeurteilung: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 
  • Regale aus Stahl: DIN EN 15635
  • Massnahmen zur Schadensbeseitigung: berufsgenossenschaftliche Regel DGUV 108-007

Welche Regale müssen nach der DIN 15635 geprüft werden?

In den genannten Vorschriften ist festgehalten, dass sämtliche gewerblich genutzten Regale regelmässig geprüft werden müssen. Die Regalinspektionspflicht gilt daher für

  • alle Lagerräume mit Regalanlagen
  • für Regale, auf denen Arbeitsmittel oder Materialien abgelegt werden
  • für Regale in Verkaufseinrichtungen oder in der Landwirtschaft

Besonders zwingend und wichtig ist dabei die regelmässige Prüfung von Schwerlastregalen. Als Schwerlastregal gelten Regalsysteme, die Fachlasten bis zu 4’000 kg aufnehmen müssen. Nach Belastungstypen und Bauweisen lassen sie sich wie folgt unterteilen:

Zusätzlich müssen sowohl Schwerlast- als auch alle weiteren Lagerregale nach DIN 15635 mit Belastungswarnhinweisen gekennzeichnet werden. Diese beinhalten für gewöhnlich das maximal zulässige Gesamtgewicht sowie das Maximalgewicht für die Fach- und Feldlasten.

Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel ausserdem Sachverständige hinzugezogen werden.

Bildquellen:
© gettyimages.de – alvarez