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Gasflaschen sind in vielen Grössenausführungen erhältlich und werden in verschiedenen Bereichen verwendet: Beispielsweise kommen sie auf Baustellen, in Krankenhäusern oder in Privathaushalten zum Einsatz. Die Kapazität reicht dabei bei einzelnen Gasflaschen bis zu 150 Liter und bei grossen ortsveränderlichen Druckfässern bis zu einem Volumen von 1.000 Litern. Selbst einzelne Einheiten lassen sich durch ein Sammelrohr zu einem Flaschenbündel verbinden und so einsetzen.

Damit der Umgang mit den Gasdruckbehältern jeglichen Fassungsvermögens stets sicher ist, regeln unterschiedliche Gesetze und Normen, wie die ortsbeweglichen Druckbehältnisse gefahrlos gelagert, transportiert bzw. in Betrieb genommen werden.

Gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit Gasflaschen regeln

Besonders beim professionellen Umgang mit Gasflaschen sind einheitliche Vorgaben wichtig, um jederzeit die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und der Umwelt gewährleisten zu können. Auf sowohl schweizerischer, als auch auf europäischer Ebene regeln daher diverse Richtlinien wie zum Beispiel ein Gasdruckbehälter beschaffen sein muss, mit ihm umgegangen und wie dieser gelagert werden sollte. Grundlegend ist jedes Unternehmen, in dem regelmässig mit Gasdruckbehältern gearbeitet wird oder in dem sich ein Gasflaschenlager befindet, dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung laut:

erstellen zu lassen.

Auf diese Weise sollen mögliche Gefahren erkannt und geeignete Schutzmassnahmen getroffen werden, denn gemäss EKAS-Richtlinie 6516 ist die Mehrzahl der Gase als Gefahrstoffe einzuordnen und eine Betriebsanweisung für den Umgang mit Druckgasflaschen unabdingbar. Zur Bestimmung von Gasen als Gefahrstoffe liefert auch das Global harmonisierte System (GHS) entsprechendes Material mit einer Übersicht diverser Gefahrstoffpiktogramme.

Darüber hinaus können Betriebe in der Schweiz auf die in Deutschland angewandten Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zurückgreifen, um eine sichere Handhabung und Arbeit im Umfeld von ortsveränderlichen Gasdruckbehältern zu gewährleisten. Damit eine Gasflaschenlagerung ebenso korrekt umgesetzt werden kann, schlagen die TRGS 510 überdies gefahrlose Lösungen für Innen- und Aussenbereiche vor.

Hier finden Sie ein Verzeichnis aller wichtigen gesetzlichen Regelungen und Vorgaben, die für den Umgang mit Gasflaschen und entsprechende Sicherheitskonzepte unablässig oder im Falle der TRBS empfehlenswert sind:

Gesetzliche BestimmungKernpunkte
ArG· Gefährdungsbeurteilung bzgl. möglicher Arbeitsgegenstände und deren Gefahrenpotential
Verordnung 3 zum ArG· Arbeitssicherheit von bereitgestellten Arbeitsmitteln sowie Gesundheitsschutz der Mitarbeiter
Druckgeräteverwendungsverordnung· Sicherheit und Gesundheitsschutz von Mitarbeitern bei der Verwendung von Druckgeräten
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter
auf der Strasse (SDR)
· Regelungen, Begrenzungen sowie Freimengen für Druckgasflaschen, die mit Fahrzeugen auf Strassen transportiert werden
Verordnung über die Unfallverhütung, VUV· Schutzmassnahmen zur Arbeitssicherheit
Suva-Publikation· Definition von Schutzzielen und Massnahmen bezüglich Lager, Rampen und Gasverteilungssystemen von Gasflaschen
TRBS 1201· Überprüfung von Arbeitsgeräten und überwachungsbedürftigen Anlagen
TRBS 2141· Gefahrenpotential durch Dampf und Druck samt anzuwendender Sicherheitsmassnahmen
TRBS 2152 / Teil 1 TRGS 721; Teil 2 TRGS 722· Identifizierung von gefährlichen und explosionsfähigen Stoffen oder Atmosphären
TRBS 3145 / TRGS 745· Auffüllen, Bereithalten, innerbetrieblicher Transport sowie Entleerung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern
TRBS 3146 / TRGS 746· Vorgaben für stationäre Druckanlagen für Gase
TRBS 3151 / TRGS 751· Verhinderung von Brand-, Explosions- sowie Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen
TRGS 407· Gefährdungseinschätzung sowie nachfolgende Sicherheitsmassnahmen im Umgang mit Gasen
TRGS 500· Ergreifung von Schutzmassnahmen
TRGS 510· Aufbewahrung von gefährlichen Stoffen in ortsbeweglichen Behältnissen
TRGS 512· Vorgaben bei Begasungen
TRGS 513· Regelungen zur Arbeit an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd
TRGS 522· Regelungen bei der Raumdesinfektionen mit Formaldehyd
TRGS 525· Vorgaben zum Umgang mit gefährlichen Stoffen in medizinischen Einrichtungen
TRGS 526· Regelungen für Arbeiten in Laboratorien
TRGS 528· Regelungen für schweisstechnische Arbeiten
TRGS 529· Arbeiten bei der Herstellung von Biogas
TRGS 720· allgemeine Informationen zu gefährlichen explosionsfähigen Gemischen
TRGS 725· gefährliche explosionsfähige Atmosphären
· Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmassnahmen
TRGS 800· Brandschutzmassnahmen
GHS· Global harmonisiertes System

Den sicheren Umgang mit Gasflaschen im Betrieb gestalten

Damit Sie jederzeit gefahrlos mit Druckgasflaschen arbeiten können, müssen gerade beim Transport, dem Betrieb oder der Lagerung von Gasbehältern verschiedene Sicherheitsvorkehrungen erfüllt werden. Da Gase als gefährliche Stoffe bewertet werden, darf beispielsweise ein Gasflaschenlager nicht zu viele Behälter enthalten. Es sollten nur so viele aufbewahrt werden, wie nötig sind, um einen Normalbetrieb aufrecht erhalten zu können.

Lagerung von Gasflaschen

Für die Gasflaschenlagerung ist grundlegend die Suva-Publikation Gasflaschen. Lager, Rampen, Gasverteilsysteme anzuwenden: Diese Publikation bildet eine gesetzliche Grundlage für den Umgang mit Gasen und regelt beispielsweise, dass gasgefüllte Druckbehälter sicher untergebracht werden müssen und so gelagert werden, dass sie nicht umfallen können. Die Gasflaschen sind daher durch spezielle Vorkehrungen standsicher zu befestigen oder aufzustellen, zum Beispiel durch Gasflaschenschränke oder Wandhalterungen. Zudem sind sie stets vor Korrosion zu schützen. Auch ist ein Gasflaschenlager stets mit Schliessvorrichtungen und Verbotsschildern gegen den Zutritt durch Unbefugte abzusichern.

Möchten Sie Gasflaschen im Freien lagern, sollte ein Sicherheitsabstand zu Feuerquellen oder mechanischen Schadensverursachern eingehalten werden. Ein zusätzlicher Schutz gegen Sonne ist in der Regel bei einer Lagerung nicht notwendig.

Sind Druckgasflaschen dagegen in Innenbereichen aufzubewahren, ist beispielsweise besonders auf eine ausreichende Belüftung zu achten. Ausserdem sollten aus Brandschutzgründen selbstschliessende feuerhemmende Türen für Gaslagerräume installiert sein und alle Wandmaterialien aus feuerverhindernden Materialien bestehen.

Weiterhin ist die gemeinsame Lagerung von verschiedenen Gasen immer vorab zu prüfen. Sie können diese Angaben beispielsweise aus der TRGS 510 entnehmen (in der Tabelle „Zusammenlagerung“ sind die jeweiligen Lagerklassen mit Farben angegeben).

Prüfen Sie ausserdem vor der Lagerung von Gasflaschen das Brandschutzkonzept des Gebäudes. Wenn die Flaschen für kurzfristige Arbeiten bereitgestellt werden, ist dies noch nicht als Lagerung zu bewerten. Werden Gasflaschen bevorratet, muss eine Risikobewertung und ein Brandschutzkonzept sowie bei brennbaren Gasen ein Notfallkonzept erstellt werden.

Sicher mit Druckgasflaschen arbeiten

Bevor Beschäftigte Umgang mit Gasflaschen haben und mit diesen arbeiten, wird vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Darin sind die spezifischen Eigenschaften sowie das Gefährdungspotential von Druckgasbehältern zu vermitteln – zusätzlich zu Informationen darüber, wie in Gefahrensituationen richtig agiert werden sollte. Daraus ergibt sich, ob eine umfassende Unterweisung oder Schulungsmassnahmen vor der Benutzung erfolgen müssen. Überdies können sämtliche sicherheitsrelevante Informationen den Sicherheitsdatenblättern des Gaslieferanten entnommen werden: Daraus gehen konkrete Hinweise zum Umgang mit dem jeweiligen Druckgasbehälter hervor.

Achten Sie auch vor der Nutzung der Gasflasche auf die Prägung oder den Aufkleber auf der Gasflasche. Dieser zeigt an, wann die Flasche zuletzt einer Überprüfung zugeführt wurde. Dieser Vorgang ist vergleichbar mit der Motorfahrzeugkontrolle eines Autos und muss, je nach Beschaffenheit der Flasche, nach festgelegten Intervallen durchgeführt werden.

Gasflaschen gefahrlos transportieren

Bevor Sie einen Druckgasbehälter bewegen, sollten Sie überprüfen, dass das Ablassventil dicht verschlossen und eine Schutzkappe daran angebracht ist. Damit Sie die bis zu 80 kgschweren Gasflaschen sicher transportieren können, empfehlen wir Transporthilfsmittel wie Gasflaschenkarren oder Gasflaschenpaletten anzuwenden. Zusammen mit einer geeignetenPersönlichen Schutzausrüstung (PSA) aus Sicherheitsschuhen und Schutzhandschuhen beugen Sie so Verletzungen vor.

Sobald Druckbehälter über lange Distanzen in Fahrzeugen gewerblich befördert werden, gelten die Bestimmungen der SDR sowie des internationalen ADR und regeln die umzusetzenden Massnahmen.  

Für den Transport von Gasflaschen hat das Gefahrgutrecht jedoch für Betriebe eine Vereinfachung vorgesehen: Demnach darf der Mitarbeiter für die Verrichtung seiner Arbeit beim Kunden eine begrenzte Menge Gefahrgut in seinem Firmenfahrzeug mitführen. Hier gilt die sogenannte Handwerkerregel: Diese kann angewendet werden, wenn Betriebe zur Verrichtung ihrer Haupttätigkeit Gefahrgut befördern und die Mengen je Verpackung 450 Liter nicht überschreiten.

Diese Regel gilt jedoch nicht, wenn die Höchstmengen der 1000-Punkte-Regel nach ADR überschritten wird oder die Beförderung zur internen Verteilung und Versorgung eines Unternehmens dient oder Verbrauchsmaterialien für andere Unternehmen befördert werden. Vor dem Transport muss eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen, ausserdem müssen die beteiligten Personen unterwiesen werden.

Beim gewerblichen Transport von Druckgasflaschen muss immer eine Zwangsentlüftung im Fahrzeug vorhanden sein! Weiterhin muss der Fahrgastraum vom Laderaum getrennt sein.

Sollten Sie Gasflaschen im privaten Pkw transportieren, achten Sie auf die Ladungssicherung, damit die Gasflasche einen festen Stand hat. Sollte es zu einem Unfall kommen, ist es dringend notwendig, den Rettungskräften mitzuteilen, dass sich eine Gasflasche in Ihrem Pkw befindet. Gasflaschen stellen nach einem Unfall ein Risiko dar und sollten nur durch Fachkundige sichergestellt werden. Sofern Sie in Ihrem privaten Pkw Gasflaschen transportieren, sind Sie für den Eigenbedarf vom Gefahrgutrecht ADR befreit.

10 Regeln für den Umgang mit Gasflaschen

Aufgrund der Vielzahl an Vorschriften und Verordnungen für den Umgang mit Gasflaschen ist nicht immer direkt erkennbar, welche Vorgaben in der gegenwärtigen Situation zutreffen. Aus Publikationen der SUVA sind jedoch wesentliche Regeln ersichtlich, die den verantwortungsvollen und sicheren Umgangmit ortsbeweglichen Druckgasflaschen sicherstellen sollen. Ausserdem hat der Anwender sofort und schnell einen Überblick über die wichtigsten Handlungsweisen mit den Druckgasbehältern:

RegelHandlungsgrundsatz zu Gasflaschen
1.Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sowie Betriebsunterweisung zum Umgang.
2.Mindestens einmal jährlich Unterweisung zu Gefahren und Schutzmassnahmen.
3.Druckgasflaschen dürfen nicht geworfen werden oder umfallen. Sie sind zudem standsicher zu befestigen: im Lager, am Einsatzort sowie in Fahrzeugen.
4.Der gasförmige Stoff darf ausschliesslich mit einem passenden Druckminderer entnommen werden – ausser bei Steigrohrflaschen mit Gasen, die unter Druck verflüssigt wurden.
5.Vor einer gefährlichen Erwärmung muss geschützt bzw. diese verhindert werden.
6.Keine Befüllung aus anderen Druckgasflaschen, mit Ausnahme von Handwerkerflaschen für Propan. Zudem muss vor einer Rückströmung geschützt werden.
7.Kennzeichnungen auf den Gasflaschen dürfen nicht beschädigt, verändert oder entfernt werden. Eine Manipulation von Gasflaschen ist gänzlich verboten.
8.Aus Sicherheitsgründen müssen Ventile, Anschlussgewinde und Druckminderer stets öl- und fettfrei sein sowie vor Verschmutzungen geschützt werden. Ebenso sind alle Druckgasflaschenventile ausschliesslich händisch und langsam sowie ohne Gewalteinwirkung zu öffnen. Bei Nichtbenutzung ist ein Ventil zu schliessen.
9.Keine Benutzung der Gasflaschen bei Beschädigungen. Es muss eine deutliche Kennzeichnung der Flasche sowie der Nachfragekontakt beim Hersteller erfolgen.
10.Ein Transport erfolgt nur mit zugelassenem Ventilschutz wie z. B. einer Schutzkappe. Zudem muss eine Druckgasflaschen ausreichend gegen Verrutschen oder Umherrollen gesichert sein.

Zudem stellt die SUVA auf ihrer Website eine hilfreiche Checkliste zur Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung für den Umgang mit Gasflaschen bereit.

FAQ zum Umgang mit Gasflaschen

Was ist bei der Lagerung von Gasflaschen im Privathaushalt oder in Kellern zu beachten?

In Privathaushalten gelten die Sicherheitsvorschriften der Technischen Regeln zu Gas bzw. Flüssiggas ebenso. Lesen Sie die Angaben des Herstellers zur richtigen Lagerung von Gasen, bevor Sie die Flasche in den Keller oder einen anderen schlecht belüfteten Raum stellen. Da viele gasförmige Stoffe schwerer als Luft sind, dürfen diese nicht im Keller, in Schlafräumen oder unter Erdgleiche gelagert werden. Doch auch in anderen Räumen und Treppenhäusern ist Vorsicht geboten, weil sich zum Beispiel Propan oder Butan am Boden als atmosphärische Schicht absetzen können.

Kann eine Gasflasche einfrieren?

Sobald aus einer Gasflasche bereits ein grosses Volumen verbraucht wurde und die Temperaturen weit unter dem Gefrierpunkt liegen, kann diese einfrieren. Allerdings funktionieren die meisten Druckbehälter wieder, wenn sie sich eine Zeit lang unter Raumtemperatur erwärmt haben. Der Gasanschluss ist vorher aus Sicherheitsgründen zu schliessen.

Dürfen Gasflaschen in einem privaten Auto transportiert werden?

Sollten Sie Gasflaschen im privaten PKW transportieren, achten Sie auf die Ladungssicherung, damit die Gasflasche einen festen Stand hat. Sollte es zu einem Unfall kommen, ist es dringend notwendig, den Rettungskräften mitzuteilen, dass sich eine Gasflasche in Ihrem Pkw befindet. Gasflaschen stellen nach einem Unfall ein Risiko dar und sollten nur durch Fachkundige sichergestellt werden. Sofern Sie in Ihrem privaten Pkw Gasflaschen transportieren, sind Sie für den Eigenbedarf vom Gefahrgutrecht ADR befreit.

Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel ausserdem Sachverständige hinzugezogen werden.

Bildquellen:
© gettyimages.de – dusanpetkovic