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Kommt es im Lager, in Verkaufs- oder Produktionsräumen zu einem Brand, können nicht nur Mitarbeiter zu Schaden kommen, sondern auch enorme wirtschaftliche Schäden entstehen. Mit der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzmassnahmen sorgen Sie hier vor: Diese umfassen einerseits Präventionsmassnahmen, um die Brandentstehung und -ausbreitung zu verhindern und geben Verhaltensregeln für Mitarbeiter und Personen im Brandfall vor (vorbeugender Brandschutz). Andererseits sorgen die Brandschutzmassnahmen dafür, dass Löscharbeiten ungehindert vorgenommen werden können (abwehrender Brandschutz). 

Bauliche und anlagentechnische Brandschutzmassnahmen

Damit es in Ihren Betriebsräumen gar nicht erst zu Bränden kommt, sind die vorbeugenden Brandschutzmassnahmen enorm wichtig. Diese betreffenden zuallererst die baulichen und anlagentechnischen Einrichtungen, die dazu je nach Betriebsart vorhanden sein müssen. Mit ihnen soll die Brandprävention und -ausbreitung sowie die Einhaltung von Brandschutzklassen gewährleistet werden. Das betrifft:

  • die Verwendung von brandsicheren Baustoffen und Bauteilen,
  • die Einteilung von Gebäuden in verschiedene Brandabschnitte für die Feuerwehr,
  • den Einbau von Feuerschutztüren oder Brandschutzklappen,
  • die korrekte Erstellung und Auszeichnung von Flucht- und Rettungswegen.

Bei baulichen Brandschutzmassnahmen sind Baustoffklassen bzw. bauliche Brandschutzklassen nach der auch in der Schweiz geltenden Norm DIN 4102 klassifiziert. Die Baustoffe werden dabei auf der Grundlage ihres jeweiligen Brandverhaltens eingeteilt.

Die Brandschutzmassnahmen zum anlagentechnischen Brandschutz im Betrieb umfassen Massnahmen und Einrichtungen, um einen Brand möglichst frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Kurz und bündig müssen diese technischen Anlagen im Brandfall folgende Funktionen erfüllen:

Funktiongeeignete technische Brandschutzmassnahmen
Erkennen und Melden• Brandmelde- und Warnanlagen
• Rauchmelder
Unterdrücken• Blitzschutz- und Überspannungsanlagen
Leiten und Führen• Sicherheitsbeleuchtung
• Notlichter
Abschotten• Feuerschutztüren
• Brandschutzklappen
Löschen• Handfeuerlöscher
• Sprinkleranlagen
• Hydranten oder Steigleitungen
Entrauchen• Rauch- und Wärmeabzüge

9 Massnahmen zum organisatorischen Brandschutz im Betrieb

Die organisatorischen Brandschutzmassnahmen gehören ebenfalls zum vorbeugenden Brandschutz und umfassen alle nicht-baulichen Einrichtungen und Schritte, die eine Brandentstehung und -ausbreitung verhindern. 

1.        Betriebliches Brandschutzkonzept erstellen

Das Brandschutzkonzept beinhaltet vorbeugende sowie abwehrende Brandschutzmassnahmen.

Anhand einer Gefährdungsbeurteilung müssen alle Schutzziele und Massnahmen zur Brandprävention festgelegt werden. Dazu müssen alle Tätigkeitsbereiche und Arbeitsplätze bezüglich ihrer Brandrisiken beurteilt werden, zum Beispiel die Lagerung von Gefahrstoffen, elektrische Anlagen oder Heissarbeiten.

2.        Brandschutzbeauftragten ernennen

Ein Brandschutzbeauftragter sollte persönlich und fachlich für die Anforderungen dieser Stelle geeignet sein. Wir empfehlen hierfür eine Ausbildung nach den Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF).

Zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten zählt unter anderem die fachmännische Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen rund um betriebliche Brandschutzmassnahmen und entsprechende Brandschutzbestimmungen: Mögliche Brandgefahren oder Risiken sollen so frühzeitig erkannt und korrekt beurteilt werden.

3.        Brandschutzverordnung aufstellen

In Ihrer betrieblichen Brandschutzverordnung fassen Sie alle Regeln für das Verhalten im Brandfall zusammen – vergleichbar mit den Regelungen von Hausordnungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Ihre Mitarbeiter ausreichend über alle Brandschutzmassnahmen informiert sind. In der Brandschutzordnung müssen ebenfalls die brandschutztechnischen Massnahmen zur Brandprävention enthalten sein.

Wir empfehlen Ihnen, sich zur Erstellung und Gestaltung Ihrer betriebseigenen Brandschutzordnung an die örtlichen Bauaufsichtsbehörden zu wenden. Diese unterstützen Sie dabei, die Brandschutzordnung an die jeweiligen Bedingungen und spezifischen Brandgefahren in Ihren Betriebsgebäuden anzupassen, da es keine allgemeingültige Vorlage zur Erstellung gibt.

Auf jeden Fall sollten Sie sich an die DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ halten.

4.        Brandschutz-, Feuerwehr- und Alarmpläne erstellen

Durch Brandschutzpläne, Feuerwehr- und Alarmpläne visualisieren Sie Ihr Brandschutzkonzept bzw. den Brandschutznachweis, sodass Fluchtwege, technische Löschanlagen, Meeting-Points, etc. für alle Personen anschaulich sind und eine schnelle Orientierung in Krisensituationen möglich ist.

  • Flucht- und Rettungspläne erstellen Sie nach der ISO 23601. Die Pläne sollten den Grundriss jedes Gebäudegeschosses mit den entsprechenden Fluchtwegen, Erste-Hilfe– sowie Brandschutzeinrichtungen umfassen. Der Aushang der Pläne erfolgt an zentralen Stellen im Gebäude oder der Werkstatt, beispielsweise an Eingängen, in Treppenhäusern und neben Aufzügen.
  • Für die Erstellung von Feuerwehrplänen gelten die DIN 14095 und DIN 14675. Der Feuerwehr muss es anhand der von Ihnen erstellten Pläne möglich sein, sich in einer Notsituation unmittelbar im und am Betriebsobjekt zu orientieren. Die Feuerwehrpläne sollten Sie bei den örtlichen Feuerwehren oder Brandmeldezentralen hinterlegen.

5.        Fluchtwege kennzeichnen

Damit Sie Ihren Mitarbeitern im Brandfall den Weg zur nächstgelegenen Fluchtmöglichkeit ermöglichen können, ist eine eindeutige Kennzeichnung von Rettungswegen notwendig. Anhand spezifischer Rettungszeichen schaffen Sie so Leitsysteme.

Durch die DIN 4844 „Grafische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen Teil 1 und 2“ sind Masse und Darstellungen der Sicherheitszeichen geregelt. Diese müssen deutlich erkennbar sein, häufig auch zusätzlich beleuchtet sowie dauerhaft angebracht werden. Zusätzlich regelt die DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“ die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen für Menschen mit Behinderungen.

Darüber hinaus kennzeichnen Brandschutzzeichen Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen. Dies können zum Beispiel ein Löschschlauch, eine Feuerleiter, ein Brandmeldetelefon oder ein Brandmelder sein.

6.        Mitarbeiter für den Brandfall schulen

Als Arbeitgeber sind Sie nach dem Arbeitsgesetz (ArG) verpflichtet, ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen: Hierzu zählen auch die betrieblichen Brandschutzmassnahmen. Des Weiteren sind Sie dazu angehalten, Mitarbeiter in der Brandbekämpfung, Evakuierung und Ersten Hilfe zu benennen und entsprechend zu schulen.

Damit Ihre Mitarbeiter genau wissen, wie sie zur Brandvermeidung beitragen können und sich in einem Brandfall zu verhalten haben, ist es wichtig, regelmässig Schulungen oder Workshops zu betrieblichen Brandschutzmassnahmen durchzuführen. Inhaltlich sollten Sie die Schwerpunkte des Brandschutzkonzepts und der ausgehängten Brandschutzordnung sowie ggf. weiterer betrieblicher Brandschutzmassnahmen vermitteln.

7.        Lösch- und Rettungsübungen

Damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Brandfall schnell das Betriebsgebäude oder die Werkstatt räumen und den Sammelplatz finden können, müssen im Betrieb Evakuierungsübungen durchgeführt werden. Mit einem jährlichen Evakuierungs-Training und Probealarm stellen Sie sicher, dass im Gefahrenfall schnell und korrekt gehandelt wird.

8.        Anlagentechnische Massnahmen prüfen

Um sicherzustellen, dass Ihr Betrieb oder Ihre Werkstatträume für die technischen Brandschutzeinrichtungen geeignet sind, sollten Sie diese regelmässig prüfen und instandhalten. Kontrollieren Sie daher einmal jährlich:

  • elektrische Anlagen wie Schalter, Steckdosen, Anschluss- und Verlängerungskabel, Maschinen und Grosswerkzeuge
  • Gasverbrauchsanlagen
  • wärme- und lufttechnische Anlagen
  • Aufzugsanlagen
  • Abluftanlagen und Fettfilter
  • alle Räumlichkeiten in Bezug auf Stolper-, Rutsch- und Sturzstellen

9.        Brandschutzmassnahmen im Betrieb kontrollieren

Eine regelmässige Kontrolle und Sicherstellung, dass Ihr Brandschutzkonzept dem aktuellen Stand der Technik entspricht, kann lebenswichtig sein. Prüfen Sie daher mindestens einmal im Jahr die Einhaltung der Vorschriften sowie die Pläne der betrieblichen Brandschutznahmen – sowohl bei bestehenden Anlagen als auch beim Einbau von Neuinstallationen. So können Sie zeitnah neue gesetzliche Brandschutzbestimmungen oder veränderte Rahmenbedingungen berücksichtigen und Ihre Brandschutzmassnahmen aktualisieren. Regelmässige Kontrolltermine sollten durch den Brandschutzbeauftragten organisiert, überwacht und ausgeführt werden.

Abwehrender Brandschutz

Zum abwehrenden Brandschutz zählen alle Massnahmen, um einen bereits entstandenen Brand zu bekämpfen. Das ist vor allem die Aufgabe der Feuerwehr. Zusätzlich können und sollten Sie jedoch Mitarbeiter mit entsprechenden Ausbildungsmassnahmen zum Brandschutzhelfer ernennen – vor allem dann, wenn in Ihrem Betrieb Gefahrstoffe gelagert oder mit Gefahrstoffen hantiert wird. Betriebliche Brandschutzhelfer können aktiv zum abwehrenden Brandschutz beitragen, bis die Feuerwehr eintrifft und die weitere Brandbekämpfung übernimmt.

FAQ zu Brandschutzmassnahmen

Welche Brandschutzmassnahmen gibt es?

Brandschutzmassnahmen werden in Massnahmen zum vorbeugenden Brandschutz und zum abwehrenden Brandschutz eingeteilt:
• Vorbeugender Brandschutz: Umfasst alle Präventionsmassnahmen, um die Brandentstehung und die -ausbreitung zu verhindern. Dazu werden umfangreiche Vorgaben zum baulichen und technischen Brandschutz sowie zum organisatorischen Brandschutz gemacht. Zudem geben Sie Verhaltensregeln für Mitarbeiter und Personen im Brandfall vor.
• Abwehrender Brandschutz: Diese Brandschutzmassnahmen dafür, dass Löscharbeiten ungehindert vorgenommen werden können.

Wer ist für Brandschutzmassnahmen im Betrieb verantwortlich?

Laut Arbeitsgesetz ist der Betriebseigner für die Einrichtung geeigneter Brandschutzmassnahmen verantwortlich. Unterstützend dazu kann ein Brandschutzbeauftragter ernannt werden: Zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten zählt unter anderem die fachmännische Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen rund um betriebliche Brandschutzmassnahmen und entsprechende Brandschutzbestimmungen.

Was sind die häufigsten Brandursachen im Betrieb?

Die häufigsten Brandursachen im Betrieb sind:
• unsachgemässer Umfang mit Gefahrstoffen und Einrichtungen
• fehlende Unterweisung der Mitarbeiter in die betrieblichen Brandschutzmassnahmen und -vorschriften
• mangelndes Gefahrenbewusstsein im Umgang mit Gefahrstoffen

Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel ausserdem Sachverständige hinzugezogen werden.

Bildquellen:
getty – A stockphoto
getty – Sumala Chidchoi