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Lesezeit: 7 Minuten

Je nach Betrieb und Branche ist es mehr oder weniger häufig erforderlich, dass Tätigkeiten in der Höhe ausgeführt werden. Leitern und Tritte sind dann die Arbeitsgeräte der Wahl. Hierbei ist besondere Vorsicht geboten, denn ihre Verwendung ist mit besonderen Gefahren verbunden: Mit zunehmender Höhe steigt die Gefahr von Arbeitsunfällen – mit schwerwiegenden Folgen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Sie beim Arbeiten auf Leitern beachten müssen, bis zu welcher Höhe es zulässig ist und welche gesetzlichen Regelungen für den Arbeitsschutz gelten.

Tipps für die Arbeitssicherheit auf Leitern

Arbeitgebende Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, für die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Das gilt für sämtliche Bereiche der Zusammenarbeit, von der Anbringung der nötigen Sicherheitskennzeichen vor Ort über die regelmässige Kontrolle von prüfpflichtigen Regalen bis hin zur Sicherheitsverantwortung in der Zusammenarbeit mit Subunternehmen. Und in besonderem Masse sind Sie als Führungskraft zur Gewährleistung der Sicherheit beim Arbeiten auf Leitern verpflichtet.

Doch auch Beschäftigte, die Tätigkeiten auf Leitern ausführen, haben eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Bevor Sie mit der eigentlichen Tätigkeit beginnen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

1. Verwenden Sie Leitern und Tritte nur, wenn es unbedingt erforderlich ist

Prüfen Sie vor dem Verwenden einer Leiter, ob Sie diese wirklich benötigen. Können Sie ein sichereres Arbeitsmittel wie beispielsweise ein Gerüst verwenden, ist das mitunter die bessere Wahl. Auch der Einsatz einer PSA gegen Absturz kann sinnvoll sein. Sie dürfen Leitern nur als hochgelegenen Arbeitsplatz nutzen, wenn das die sicherste Lösung ist bzw. der Einsatz von sichereren Arbeitsmitteln wie Arbeitsbühnen oder Gerüsten aufgrund der kurzen Nutzungsdauer nicht sinnvoll oder aufgrund räumlicher Gegebenheiten nicht möglich ist. Insbesondere müssen Sie Alleinarbeit sicher gestalten – bei der Nutzung von Leitern und Tritten ist absolute Vor- und Umsicht geboten.

2. Wählen Sie eine passende Leiter aus

Massgebliche Parameter für die Wahl des passenden Arbeitsgerätes sind:

Die Bodenbeschaffenheit

Der Boden sollte eben und möglichst rutschfest sein. Das ist ganz besonders zu berücksichtigen, wenn Sie beispielsweise eine Baustelleneinrichtung planen. In derlei dynamischen Umfeldern verändern sich die Arbeits- und Sicherheitsbedingungen teils schnell, sei es im Zuge des Baufortschritts oder auch einfach nur wegen des Wetters.

Die zu erledigende Aufgabe

Achten Sie auf eine möglichst ergonomische Arbeitsweise. Plattformleitern sind für viele Arbeiten besonders gut geeignet, da sie ein hohes Mass an Sicherheit gewährleisten.

Die Arbeitshöhe

Die maximale Höhe für das Arbeiten auf Leitern darf fünf Meter nicht überschreiten. Beachten Sie bei der Wahl einer passenden Leiter, dass Sie – je nach Leiterart – die obersten zwei bis vier Stufen oder Sprossen nicht betreten dürfen.

Die Traglast

Sie dürfen Leitern und Tritte nicht mit mehr als dem maximal zulässigen Gewicht belasten.

3. Schulen Sie Ihr Team

Sie sind verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden zum sicheren Umgang mit Leitern und Tritten zu schulen und über mögliche Gefahren (sowohl beim Gebrauch als auch durch äussere Einflüsse) aufzuklären.

4. Minimieren Sie Gefahren von aussen

Zusätzliche Gefahrenquellen können beispielsweise durch äussere Bedingungen auftreten. Seien Sie besonders wachsam, wenn folgende Situationen vorliegen:

  • elektrische Anlagen
  • Explosionsquellen
  • Rohrleitungen
  • innerbetrieblicher Verkehr
  • Schächte, Kanäle
  • Krananlagen
  • Absturzkanten

Wie Sie das Arbeiten auf Leitern sicher gestalten

Nach einer Unterweisung über bauartspezifische Besonderheiten müssen alle Involvierten in der Lage sein, die Sicherheit des Arbeitsmittels vor jedem Einsatz selbstständig zu prüfen. Zusätzlich sollten Sie von einer anerkannten Prüfstelle regelmässige Sicherheitskontrollen durchführen lassen. Folgende Punkte sind wichtig für die Arbeitssicherheit von Leitern:

  1. Sprossen und Holme

    Beim Arbeiten auf Leitern die Sprossen und Holme überprüfenÜberprüfen Sie Holme, Sprossen, Stufen und Plattformen auf Verformungen, Beschädigungen und Abnutzung. Falls nötig, behandeln Sie sie mit einem für das jeweilige Material geeigneten Schutzmittel.

  2. Beschlagteile

    Für die Arbeit auf Leitern für sichere Beschlagteile sorgenKontrollieren Sie Spreizsicherungen und Beschlagteile. Sind sie vollständig, funktionsfähig und sicher befestigt? Achten Sie auf eventuelle Beschädigungen.

  3. Standsicherheit

    Beim Arbeiten auf Leitern die Standsicherheit überprüfenUm die Standsicherheit zu gewährleisten, müssen Sie Füsse und Rollen auf Vollständigkeit, sichere Befestigung, Abnutzung und Funktionsfähigkeit überprüfen.

  4. Zubehör

    Vor dem Arbeiten auf Leitern sollte das Zubehör kontrolliert werdenAuch das Zubehör sollten Sie kontrollieren: Holmverlängerungen oder Wandabstützungen müssen sicher befestigt sein. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit und eventuell vorhandene Abnutzungserscheinungen.

  5. Schilder und Hinweise

    Prüfsiegel für das sichere Arbeiten auf LeiternKennzeichnungen, die Hinweise zur Sicherheit und zum Gebrauch der Leiter geben, müssen gut lesbar und sicher befestigt sein. Die Arbeitsmittel müssen mit einem Prüfsiegel (z. B. GS-Siegel für Geprüfte Sicherheit) gekennzeichnet sein.

Welche Regeln und Verordnungen gelten?

Den rechtlichen Rahmen für das Arbeiten auf Leitern bilden die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) und die Bauarbeitenverordnung (BauAV). Zusätzlich gibt es von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) eine Richtlinie zum Einsatz, der Verwendung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln. Diese Richtlinie bildet die Grundlage für den sicheren Umgang mit Leitern und Tritten unter den spezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens.
Die Norm SN EN 131 (Teil 1 bis 7) enthält zudem alle Anforderungen, die Leitern nach dem neuesten Stand der Technik erfüllen müssen.

Verwendung von Arbeitsmitteln (Art. 32 a der VUV):

  • Arbeitsmittel müssen bestimmungsgemäss unter Einhaltung der Vorgaben des Herstellers verwendet werden. Dies gilt also auch für jeglicher Art von Leitern wie beispielsweise Sprossenleitern, Stufenleitern und Anlegeleitern oder Arbeitsbühnen.
  • Die Leitern müssen so aufgestellt werden, dass die Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleistet ist.
  • Kommen die Leitern an verschiedenen Orten zum Einsatz, muss nach jeder Neunmontage eine Überprüfung der Funktionalität und Möglichkeit der bestimmungsgemässen Verwendung erfolgen sowie dokumentiert werden.

Verwendung von Leitern (Artikel 3, Abschnitt 14 der BauAV):

  • Es ist nur die Verwendung von Leitern gestattet, die sich in Bezug auf die Belastbarkeit und Standfestigkeit für die vorgesehenen Arbeiten eignen.
  • Es dürfen keine beschädigten Leitern benutzt werden. Entweder sie müssen durch einen Fachmann in Stand gestellt oder entsprechend entsorgt werden.
  • Die Leitern müssen auf einer tragfähigen Unterlage stehen.
  • Die Leitern müssen gegen Drehen, Wegrutschen und Kippen gesichert werden.
  • Am Standort der Leiter dürfen keine Gefahren, beispielsweise durch herabfallende Gegenstände oder andere Materialien, bestehen.
  • Die obersten drei Leitersprossen dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen bestiegen werden: Es ist eine Plattform beim Austritt vorhanden oder die Leiter verfügt über eine Haltevorrichtung.

EKAS-Richtlinien über den Umgang mit Leitern und Tritten

Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) bietet Unternehmen mit ihrer Richtlinie Nr. 6512 Hinweise, wie sie Arbeitsmittel nach den gesetzlichen Vorgaben richtig einsetzen, verwenden und instandhalten. Dieser Leitfaden bildet ebenfalls die Basis zum Umgang mit Leitern und Tritten und gewährleistet einen sicheren Gebrauch nach den aktuellen Vorgaben.

Die EKAS-Richtlinie orientiert sich dabei an der oben aufgeführten VUV und zeigt auf, wie sich die Schutzziele aus der Verordnung effizient im Betrieb umsetzen lassen.

Die wichtigsten Punkte, spezifisch in Bezug auf Leitern, auf einen Blick:

Einsatz von Arbeitsmitteln

  • Der Arbeitgeber sollte vor jedem Einsatz von Leitern sicherstellen, dass folgende Anleitungen und Erklärungen verfügbar sind: Betriebs-, Bedienungs- und Instandhaltungsanleitungen (gegebenenfalls in allen vier Landessprachen), Montage- und Einbauanleitung für unvollständige Arbeitsgeräte.

Verwendung von Arbeitsmitteln

  • Bezüglich Verwendungsmöglichkeiten, Belastbarkeit, etc. sollte immer die Anleitung des Herstellers beachtet werden.
  • Bei Aufstellen der Leitern müssen alle vom Hersteller empfohlenen Massnahmen beachtet werden, so zum Beispiel Anforderungen an den Untergrund, persönliche Schutzausrüstung oder Schutzeinrichtungen an der Leiter.
  • Bei der Integration der Leiter sollten Punkte wie Zugänge, Fluchtwege oder Zu- und Wegführen von Material beachtet werden.
  • Bei einem Einsatzortswechsel sollte eine Überprüfung der Leiter laut Angaben des Herstellers erfolgen und zum Beispiel durch einen Betriebsjournal-Eintrag dokumentiert werden.
  • Arbeitnehmer, die die Leitern das erste Mal verwenden, sollten eine gründliche Instruktion erhalten.

Instandhaltung von Arbeitsmitteln

  • Die Instandhaltung von Arbeitsmitteln wie Leitern beinhaltet folgende wichtige Punkte: Inspektion, Wartung (Reinigung, Pflege, Lagerung) sowie Instandsetzung bei Defekten.

Zugänglichkeit und Arbeitsplätze

  • Arbeitsmittel wie Leitern müssen für den Einsatz im Normal- und Sonderbetrieb sowie für die Instandhaltung gefahrlos zugänglich sein (freier Raum, zwanglose Körperhaltung, etc.).

Schutzeinrichtungen und Schutzmassnahmen

  • Es sollte ein Schutz vor bewegten Teilen gegeben sein, zum Beispiel durch trennende und nicht trennende Schutzeinrichtungen.
  • Es sollte eine ausreichende Beleuchtung am jeweiligen Arbeitsplatz gewährleistet sein.

FAQ zum Arbeiten auf Leitern

Welche Vorschriften gelten für den Umgang mit Leitern und Tritten?

Den rechtlichen Rahmen dafür bilden die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) und die Bauarbeitenverordnung (BauAV). Zusätzlich gibt es vom EKAS eine Richtlinie für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Umgang mit Leitern und Tritten. Die SUVA stellt zudem ebenfalls Zahlen, Fakten und Empfehlungen rund um das Thema Absturzunfälle und dem richtigen Einsatz von Arbeitsmitteln zur Verfügung.

Was ist bei der Nutzung von Leitern als Arbeitsplatz zu beachten?

Laut VUV und BauAV sind unter anderem folgende Punkte beim Einsatz von Leitern als Arbeitsmittel zu beachten:

• Vorgaben des herstellenden Unternehmens müssen eingehalten werden.
• Montage sollte so erfolgen, dass die Sicherheit der Arbeitnehmenden gewährleistet ist.
• Nach jeder Neubenutzung muss eine Überprüfung auf Funktionalität und Verwendungsmöglichkeiten erfolgen und dokumentiert werden.
• Die Belastbarkeit und Standfestigkeit der Leitern müssen sich für die vorgesehenen Arbeiten eignen.
• Die Leitern dürfen keine Beschädigungen aufweisen.
• Die Unterlage, auf der die Leitern aufgestellt werden, muss tragfähig und geeignet sein.
• Die Leitern müssen gegen Drehen, Wegrutschen und Kippen gesichert werden.
• Es dürfen am Leiternstandort keine Gefahren, beispielsweise durch herabfallende Güter, entstehen.
• Die obersten drei Leitsprossen dürfen nur mit einer Austrittsplattform oder einer Haltevorrichtung betreten werden.

Welche Abschnitte der EKAS-Richtlinien sind für den Einsatz von Leitern am Arbeitsplatz massgeblich?

Die EKAS-Richtlinien geben Tipps zum gesetzeskonformen Einsatz sämtlicher Arbeitsmittel und sollten deshalb in ihrer Gesamtheit sorgfältig gelesen werden. Für Leitern sind jedoch folgende Abschnitte besonders wichtig:

4 – Arbeitsmittel einsetzen
5 – Arbeitsmittel verwenden
6 – Arbeitsmittel instandhalten (insbesondere Punkt 6.1. Instandhalten gemäss Angaben des herstellenden Unternehmens)
7 – Zugänglichkeit und Arbeitsplätze
8 – Schutzeinrichtungen und Schutzmassnahmen (insbesondere 8.1. und 8.5.)

Was sollte bei einer Sicherheitskontrolle von Leitern geprüft werden?

• Holme, Sprossen, Stufen und Plattformen sind auf Verformungen, Beschädigungen und Abnutzungen zu überprüfen und, falls nötig, mit einem für das jeweilige Material geeigneten Schutzmittel zu behandeln.
• Spreizsicherungen und Beschlagteile müssen auf Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit, die sichere Befestigung sowie eventuelle Beschädigungen geprüft werden.
• Füsse und Rollen müssen auf Vollständigkeit, sichere Befestigung, Abnutzung und Funktionsfähigkeit überprüft werden.
• Zubehör wie Holmverlängerungen oder Wandabstützungen sind auf die reibungslose und sichere Befestigung, Funktionsfähigkeit und eventuelle Abnutzung oder Materialschwächen hin zu prüfen.
• Eventuell erforderliche Kennzeichnungen, die Hinweise zur Sicherheit und zum Gebrauch der Leiter geben, müssen gut lesbar und sicher am Arbeitsmittel befestigt sein.

Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel ausserdem Sachverständige hinzugezogen werden.

Bildquellen:
© gettyimages.de – sturti