Das Auge ist eines unserer wichtigsten Sinnesorgane und zudem sehr verletzlich. Etwa 90 % unserer Sinneseindrücke nehmen wir mit den Augen wahr. Gegenüber äußeren Gefahren hat unser Auge das Augenlid und den Refl ex als Schutzmechanismus. Dieser Schutz ist jedoch bei vielen Gefahren nicht ausreichend. Deshalb kommt es im Privatleben und besonders in der Industrie immer wieder zu Augenverletzungen, die zu einer Einschränkung des Sehvermögens oder gar zur völligen Erblindung führen. Man geht davon aus, dass 9 von 10 Augenverletzungen durch das Tragen von Augen- oder Gesichtsschutz verhindert werden können. Deshalb muss ein Augenschutz zur Verfügung gestellt werden, wenn die Augen und das Gesichschädigenden äußeren Einfl üssen ausgesetzt sind, z. B. bei potenziell gefährlichen Arbeiten. Augenschutz schützt vor:
Zugelassener Augenschutz muss die Anforderungen der Norm DIN EN 166 erfüllen und eine Kennzeichnung tragen, anhand welcher sich die Schutzeigenschaften des Produktes zuordnen lassen. In der nachstehenden Übersicht sind die wichtigsten Kennzeichnungen mit den Schutzeigenschaften aufgeführt. Scheibenkennzeichnung
Stößen mit verschiedener Energie durch schnell fliegende